10.03.2020 - 8 Annahme einer Spende für das Jahr 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner möchte wissen, ob die Stadt die Verwendung des Geldes nach Maßgabe des Spenders überwacht.

 

Dies wird vom Bürgermeister bejaht. Es wurden Spielgeräte angeschafft, die später auch für den geplanten Schulcampus genutzt werden können.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.           

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Spende des Schulfördervereins der Grundschule „Am Ploggensee“ in Höhe von 10.000,00 Euro für die Schulhofgestaltung der Grundschule „Am Ploggensee“ in Grevesmühlen für das Jahr 2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=39222&selfaction=print