02.03.2020 - 9 Annahme einer Spende für das Jahr 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 02.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Holm-Bertelsen nimmt ab 18:38 Uhr an der Sitzung teil. Es sind nun 8 von 9 Ausschussmitgliedern anwesend.
Herr Schiffner möchte wissen, wie der zweckgebundene Einsatz der Spende verfolgt wird.
Verwaltung:
In diesem Fall wurde vom Förderverein eine Geldspende in Höhe von 10.000 Euro am 30.09.2019 an die Stadtkasse überwiesen. Die Summe wurde für die Anschaffung eines Spielgerätes auf dem Schulhof verwendet. Das Spielgerät wurde für 17.855,56 Euro gekauft, die Rechnung am 26.09.2019 durch die Stadt beglichen. Die Anschaffung wurde mit dem Förderverein im Vorwege besprochen.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Spende des Schulfördervereins der Grundschule „Am Ploggensee“ in Höhe von 10.000,00 Euro für die Schulhofgestaltung der Grundschule „Am Ploggensee“ in Grevesmühlen für das Jahr 2019.