28.01.2020 - 11.1 Änderung der Aufnahmekapzität der Grundschule "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Alexander Rehwaldt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert die Tischvorlage.
Herr Grote findet es schade, dass das Computerkabinett abgeschafft wird.
Der Bürgermeister merkt an, dass es nicht mehr zeitgemäß ist ein Computerkabinett vorzuhalten.
Weiterhin erkundigt sich Herr Grote, ob die Personalfrage auch geklärt ist.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das Schulamt die Erhöhung der Aufnahmekapazität positiv begleitet.
Herr Baetke spricht an, dass sich in diesem Zusammenhang auch die Anzahl der Hortkinder erhöht. Er erkundigt sich, ob bereits eine Bedarfsermittlung erfolgt ist.
Der Bürgermeister teilt mit, dass alle Eltern einen Antrag auf einen Hortplatz gestellt haben.
Sachverhalt:
Zum Schuljahr 2020/21 wird sich die Zahl der Schulanfänger gegenüber dem Vorjahr um etwa 20 Kinder erhöhen. Eine angemessene Beschulung ist im Rahmen der bisherigen Kapazitäten der beiden Grundschulen nicht möglich.
Auf Vorschlag der Schulleitung der Grundschule „Fritz Reuter“ werden deshalb zum kommenden Schuljahr drei statt der geplanten zwei ersten Klassen gebildet.
Für die zusätzliche Klasse wird der bisherige Computerraum in einen regulären Klassenraum umgewandelt. Dieser Raum hat eine Größe von 51,60 m². Bei der Annahme eines Platzbedarfs von 1,9 m² je Schüler ist in diesem Raum eine theoretische Klassenstärke von 27 Schülerinnen und Schülern möglich.
Durch die relativ gleichmäßige Aufteilung der Schulanfänger auf beide Grundschulen wird eine Klassenstärke von etwa 22 Kindern erwartet.
Die Erhöhung der Kapazität ist mit den beiden Schulleitungen, dem Schulamt und dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Nordwestmecklenburg) abgestimmt.
Da gemäß § 2 (2) der Schulkapazitätsverordnung M-V das Verfahren zur Änderung der Kapazität bis Ende Februar abgeschlossen sein muss, wird das erforderliche Einvernehmen mit den zu beteiligenden Gremien nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung hergestellt.