03.02.2020 - 9 Änderung der Aufnahmekapzität der Grundschule "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 03.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Alexander Rehwaldt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bendiks erkundigt sich, ob die Erhöhung nur für das kommende Schuljahr geplant ist oder dauerhaft.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Kapazitätserweiterung dauerhaft ist.
Sachverhalt:
Zum Schuljahr 2020/21 wird sich die Zahl der Schulanfänger gegenüber dem Vorjahr um etwa 20 Kinder erhöhen. Eine angemessene Beschulung ist im Rahmen der bisherigen Kapazitäten der beiden Grundschulen nicht möglich.
Auf Vorschlag der Schulleitung der Grundschule „Fritz Reuter“ werden deshalb zum kommenden Schuljahr drei statt der geplanten zwei ersten Klassen gebildet.
Für die zusätzliche Klasse wird der bisherige Computerraum in einen regulären Klassenraum umgewandelt. Dieser Raum hat eine Größe von 51,60 m². Bei der Annahme eines Platzbedarfs von 1,9 m² je Schüler ist in diesem Raum eine theoretische Klassenstärke von 27 Schülerinnen und Schülern möglich.
Durch die relativ gleichmäßige Aufteilung der Schulanfänger auf beide Grundschulen wird eine Klassenstärke von etwa 22 Kindern erwartet.
Die Erhöhung der Kapazität ist mit den beiden Schulleitungen, dem Schulamt und dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Nordwestmecklenburg) abgestimmt.
Da gemäß § 2 (2) der Schulkapazitätsverordnung M-V das Verfahren zur Änderung der Kapazität bis Ende Februar abgeschlossen sein muss, wird das erforderliche Einvernehmen mit den zu beteiligenden Gremien nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung hergestellt.