05.10.2009 - 16 Bebauungsplan Nr. 28 "Erholungsgebiet Iserberg"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Anfragen, durch wen das Grundstück verkauft wird, ob eine Rückfallsklausel eingearbeitet wird sowie zur Festsetzung eines Zeitraumes des Baubeginns werden durch den Bürgermeister bzw. Herrn Prahler beantwortet.

 

Beschluss:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes/Änderung eines Bebauungsplanes für das Baumhausdorf im bisherigen Teil des Bebauungsplanes Nr. 28/1. Teil.

2.      Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung des Verfahrens ist die Regelung zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.

 

 

 

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Frau Ahrens war zu dieser Abstimmung nicht anwesend, daher 23 Anwesende.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     22 

Nein- Stimmen:                 1   

Enthaltungen:                    0   

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