27.01.2020 - 6 Beschluss über die Vergabe von Planungsleistung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund nicht ausreichender Hortplätze wurde anfangs der Neubau eines Hortgebäudes diskutiert. Der Hort ist aktuell im Grundschulgebäude untergebracht. Da die Raumkapazität hier begrenzt ist, werden fast alle Klassenräume doppelt sowohl für den Unterricht als auch vom Hort genutzt. Dies ist langfristig keine zufriedenstellende Lösung. Im Hinblick auf den schlechten baulichen Zustand des Grundschulgebäudes wurde vorgeschlagen, die nötigen Hort- und Klassenräume in ausreichender Anzahl in einem neu zu errichtenden Anbau an das Bestandsgebäude unterzubringen. Die Anbauvariante hat gegenüber einem Ersatzbau an gleicher Stelle den Vorteil, dass das bisherige Grundschulgebäude während der Bauzeit weiter genutzt werden könnte und eine kostenintensive Interimslösung z.B. durch das Aufstellen von Containern entfallen würde.

 

Die Gemeinde kann das Vorhaben nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln umsetzen. Für einen Fördermittelantrag ist in jedem Falle die Vorlage einer Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung erforderlich. Dazu ist die Beauftragung  entsprechender Planungsleistungen unumgänglich.

 

Für einen Anbau wurden auf Grundlage der Nutzfläche und der durchschnittlichen Baukosten für Nichtwohngebäude voraussichtliche Kosten in Höhe von 2,2 Mio. € geschätzt (ohne Abbruchkosten und Freianlagen). Vergaberechtlich sind bei der Schätzung des Auftragswertes für Planungsleistungen alle Leistungen zusammenzurechnen (Gebäudeplanung, Tragwerk, Technische Anlagen etc.), so dass der Auftragswert über dem EU-Schwellenwert von aktuell 214.000 € liegen wird. Die Planungsleistungen sind danach europaweit auszuschreiben.

 

Da die Umsetzung der Maßnahme momentan nicht gesichert ist, wird empfohlen im ersten Schritt nur die Gebäudeplanung auszuschreiben und stufenweise zu beauftragen (1. Stufe  Leistungsphasen 1-3 Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung, 2. Stufe weitere Leistungsphasen optional in Abhängigkeit einer Fördermittelzusage). Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorplanung können  die Fachplanungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt  in gleicher Weise ausgeschrieben werden.

Der Sachverhalt stand am 11.09.2018 bereits einmal auf der Tagesordnung. Vor dem Hintergrund, dass keine Fördermittel in Aussicht standen, wurde kein entsprechender Beschluss gefasst. Die Problematik sollte zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt werden.

 

Hinsichtlich der Gewährung von Fördermitteln hat sich die Situation nicht geändert. Die Liste der Landesregierung zu geförderten Schulbauprojekten aus dem Schulbauprogramm bis 2023 steht fest. Es kann nicht eingeschätzt werden, welche eventuellen Förderprogramme für Schulbaumaßnahmen wann neu aufgelegt werden. In jedem Falle ist für Fördermittelanträge und auch für Vorgespräche mit Fördermittelgebern das Vorhandensein einer Entwurfsplanung erforderlich. So kann die Gemeinde dann auch schnell auf eventuelle neue Projektaufrufe reagieren.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Planungsleistungen für die Gebäudeplanung für das Vorhaben Anbau an die Regionale Schule mit Grundschule Proseken entsprechend den geltenden Vergabevorschriften auszuschreiben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise vorerst für die Leistungsphasen 1-3. Ausschreibung der Fachplanungsleistungen in gleicher Weise nach Vorlage der Ergebnisse der Vorplanung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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