05.10.2009 - 17 Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 05.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Anfragen
zum Verbleib des Philipps Marktes werden diskutiert.
Die
Stadtvertreter bitten die Stadt eine Möglichkeit zu finden, damit der Thomas
Philipps Markt in Grevesmühlen ansässig bleibt.
Zum
vorgestellten Objekt der Wohnbebauung Karl-Marx-Straße sind die Stadtvertreter
sich einig, dass dem Bauvorhaben an sich zugestimmt wird, jedoch nicht der
architektonische Vorschlag. Es sind mehre Varianten anzubieten, die auch im
Wohngebiet optisch zu vertreten sind. Dabei sollte sich den in der Straße
vorhandenen Einzelhäusern und nicht dem Amtsgericht als "Betonklotz"
angepasst werden.
Die
Stadtvertreter schlagen vor, den Beschlussvorschlag zu erweitern, indem festgelegt
wird,
dass über
die Architektur gründlich zu diskutieren ist und mehrere Bauvarianten
vorzulegen sind.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Enthalten: 0
Beschluss:
1. Mit Antrag vom 20.08.2009 hat der
Vorhabenträger, Herr Prof. Jan Hendrik Rootering, vertreten durch U. Leitner
Immobilien & Objektverwaltung, Postfach 0154 in 82042 Pullach, um die Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück des
„ehemaligen Diamantgewerbeparks“ in Grevesmühlen, K. Marx-Straße
14, ersucht (s. Anlage).
2. Der Vorhabenträger beabsichtigt in dem Gebiet
insgesamt 78 WE (3-geschossig) in 2 Bauabschnitten zu realisieren, wovon 42 WE
als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ und 36 WE als „Barrierefreies
Wohnen“ geplant sind zu errichten (s. Anlage). Das Vorhaben soll auf den in der Anlage
bezeichneten Flurstücken der Flur 5 Gemarkung Grevesmühlen realisiert werden,
wobei der konkrete Geltungsbereich mit dem Aufstellungsbeschluss festzulegen
ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob vorrangig eine
Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB für den Bauabschnitt I (straßenseitige
Bebauung) in Frage kommt.
3. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke
liegen im unbeplanten Innenbereich der
Stadt Grevesmühlen und sind im Flächennutzungsplan als „Besonderes
Wohngebiet“ dargestellt. Zur Realisierung der Vorstellungen des
Vorhabenträgers ist eine Überplanung der Fläche durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der
Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und soll deshalb im
Beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Mit der Planung
soll das Planungsbüro Mahnel, R.-Breitscheid-Str.11 in Grevesmühlen, beauftragt
werden.
4. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen
beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers unter der Voraussetzung der
Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten zuzustimmen. Dies ist in einem
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Ergänzung: Über die Architektur ist gründlich zu diskutieren,
mehrere Varianten zur
Gestaltung des Gebäudes
sind vorzulegen.