12.12.2019 - 6 Schadstoffmobil des Landkreises Nordwestmecklen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 12.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort, Herr Vitense, möchte gerne die drei Standorte, die das Schadstoffmobil des Landkreises Nordwestmecklenburg zweimal jährlich in der Gemeinde Testorf-Steinfort anfährt, zukünftig auf einen reduzieren, weil es dort anlässlich der Abholtermine zu Problemen mit der Ordnung und Sauberkeit kommt. Er möchte gerne wissen, ob das möglich sei und zudem etwas über die Vorgaben des Landkreises hinsichtlich der Entsorgung der Schadstoffe am Tag der Abholung in Erfahrung bringen. Die genaue Fragestellung entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bürgermeisters an die Verwaltung vom 17.11.2019, welches der Anlage beigefügt ist.
Mit Schreiben vom 20.11.2019 unterbreitet der Bürgermeister einen Vorschlag, wie aus seiner Sicht zukünftig die Ausweisung der Standorte für die Schadstoffabholung aussehen könnte. Eine Reduzierung der Standorte ist dabei nicht mehr vorgesehen. Herr Vitense bittet darum, diese Überlegungen zu diskutieren.
Informationen der Verwaltung:
Nach Auskunft des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Nordwestmecklenburg ist die Ursache für die Verunreinigungen der Abstellorte, dass der Müll am Ablageort einfach abgestellt wird. Die Mitnahme und Entsorgung der Schadstoffe setzt jedoch voraus, dass diese direkt im Schadstoffmobil abgegeben und so der Entsorgung zugeführt werden. Vorher abgestellter unbeaufsichtigter Müll kann nicht mit entsorgt werden. Dafür fehlen Zeit und Personal.
Für das kommende Jahr 2020 ist der Tourenplan durch den Dienstleister für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg schon erstellt. Eine Reduzierung oder Veränderung der Standorte kann erst nach entsprechender Beantragung durch die Gemeinde zum Jahr 2021 erfolgen. Für die Beantragung gibt es keine Formvorschriften. Sobald die Gemeinde Testorf-Steinfort der Verwaltung den/die gewünschte/n Standort/e mitgeteilt hat, kann somit ein entsprechender Antrag auf Umsetzung beim Abfallwirtschaftsbetrieb gestellt werden.
Die Informationsvorlage wird diskutiert und neue Standorte werden vorgeschlagen:
Testorf-Steinfort: Wertstoffsammelplatz (ab 2021)
Die Gemeindevertreter stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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323,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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472,2 kB
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