21.11.2019 - 12 Beschluss über die Umbenennung von Straßen in G...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 10.09.2019 wurde die Stadt Grevesmühlen/ Amt Grevesmühlen Land bzgl. der derzeitig noch vorkommenden doppelten Straßennamen in Grevesmühlen sowie in den amtsangehörigen Gemeinden angeschrieben. Grundlage hierfür war das beigefügte Schreiben vom 20.08.2019 des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern.

 

In folgenden Ortsteilen ist eine „Dorfstraße“ bis dato noch vorhanden:

 

Barendorf, Büttlingen, Degtow, Drei Linden, Grenzhausen, Hamberge,

Hoikendorf, Neu Degtow, Poischow, Questin, Santow, Wotenitz

 

Da die Namensgebung von Straßen eine ordnungsrechtliche Aufgabe ist, obliegt sie den Gemeinden. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.

 

Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr darf in einer Gemeinde jeder Straßenname nur einmal vorkommen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen, hier die Dorfstraßen, umzubenennen.

 

Es wird um Namensvorschläge seitens der Stadtvertreter gebeten. Entsprechende Einwohnerversammlungen werden stattfinden. Es ist gewünscht, dass die Anwohner ebenfalls Vorschläge für die neuen Namen einbringen können. Sobald diese vorliegen, werden für das 1./2. Quartal 2020 entsprechende detaillierte Beschlussvorlagen zur weiteren Beschlusslage erarbeitet.

 

 

Optional:

Es ist bekannt, dass das Wohngebiet an der Klützer Straße/Rosenweg bgzl. der Straßennamen sowie der Hausnummersortierung große Schwächen aufweist. Eine erkennbare Gliederung ist hier nicht mehr ersichtlich. Es besteht die Gefahr von Orientierungsschwächen für Außenstehende (Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post Besucher, Lieferdienste etc.)

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Straßenumbenennung und eine Neusortierung der Hausnummern für dieses Gebiet voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 vor.

 

Die neu enstandenen Wohngebiete „Alte Gärtnerei“, „Mühlenblick“ und „Am Walkmühlengraben“ sind hiervon nicht betroffen.

    

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Umbenennung der Dorfstraßen in den nachfolgend genannnten Ortsteilen von Grevesmühlen sowie eine damit einhergehende Neusortierung der Hausnummern.

 

Optional: Die Stadtvertretung beschließt die Umbenennung der Straßen Rosenweg und Klützer Straße in Grevesmühlen sowie eine damit einhergehende Neusortierung der Hausnummern.

 

Diskussion:

Frau Rath erläutert die Beschlussvorlage und verweist auf das Schreiben vom Ministerium. Sie erläutert auch die Funktion der Gemeinden hinsichtlich § 13 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG).

 

Herr Baetke sieht keine Notwendigkeit in der Umbenennung der Dorfstraßen in den Ortsteilen.

 

Herr Schulz und Herr Reppenhagen sind ebenfalls dagegen. Der Ausschussvorsitzende hat mit der Leitstelle vom Landkreis NWM gesprochen. Dort wurde die Aussage getätigt, dass es hinsichtlich der Zuordnung der Straßen und Ortsteile keine Schwierigkeiten gäbe.

 

Frau Ertel meldet sich zu Wort und spricht die DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) an. Nach dieser Vorschrift könne die Behörde bei einem Anschreiben  unter dem Vor- und Zunamen in der zweiten Zeile den Ortsteil nennen. Im Übrigen ergänzt Sie, dass die DIN 5008 über dem SOG M-V stünde.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die DIN 5008 steht nicht über dem SOG M-V. DIN Normen sind keine rechtsverbindlichen Vorschriften. Die Anwendung dieser Normen ist grundsätzlich freiwillig.

 

Des Weiteren wird durch die Anwohner ergänzt Sie, dass die Zeitspanne, mit der Internetsuchmaschinen neue Straßennamen/Adresse in Ihre Systeme aufnehmen, zu groß sei. Es wird ein Zeitraum von 3-5 Jahren genannt.

 

Frau Thrun führt an, dass der § 13 SOG M-V eine Ermessenvorschrift ist.

 

Herr Krohn sowie Herr Fett schließen sich der einhelligen Meinung an und sehen ebenfalls keine zwingende Notwendigkeit in der Umbenennung der Dorfstraßen.

 

Bzgl. des optional aufgeführten Beschlussvorschlages für die Umbenennung der Straßen „Rosenweg“ und „Klützer Straße“ wird sich darauf geeinigt, dass eine Beschlusslage im nächsten Jahr herbeigeführt werden soll. Dies soll jedoch separat von der Umbenennung der Dorfstraßen erfolgen.

 

Verwaltung: Bitte Ergebnis an die nachfolgenden Ausschüsse weiterleiten!

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage