21.11.2019 - 10 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Teilauf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 21.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altstadt" für die in den Lageplänen der Anlagen 1 bis 3 dargestellten Teilbereiche VII, VIII und IX und den in der Anlage 4 aufgelisteten Grundstücken, die in den Teilbereichen belegen sind, als Satzung. Die einzelnen Teilbereiche werden wie folgt begrenzt:
Teilbereich VII
- nördlich durch die Straße „Große Voßstraße“
- südlich durch die Straße „Rathausplatz“
- östlich durch die Straße „Schäfergang“ sowie zusätzlich der Bereich
der Grundstücke Schäfergang 1, 2, 3, 3a, 3b und 3c
- westlich durch die Straße „Behrensgang“
Teilbereich VIII
- nördlich durch die Straße „Große Seestraße“
- südlich durch die Straße „Kuhhirtengang“
- östlich durch die Straßen „Am Markt“ und „Hinterstraße“
- westlich durch die Straße „Bannowgang“ und „Am Graben“
sowie die zusätzlichen Bereiche der Grundstücke August-Bebel-Straße 34, 52 und 54
Teilbereich IX
- nördlich durch die Straßen „Am Lustgarten“ und „Wismarsche Straße“ (tlw.) und den
Grundstücken Wismarsche Straße 48, 50, 52, 54, 56 und 58
- südlich durch die Straße „Rosa-Luxemburg-Straße“
- östlich durch die Straße „Am Lustgarten“ und die Grundstücke Am Lustgarten 1 und 3
- westlich durch die Straßen „Am Sparkassenplatz“, “Kinogang“ und „Meyersgang“ (tlw.)
sowie die zusätzlichen Bereiche der Grundstücke Kinogang 1, Meyersgang 1 und 2,
Große Alleestraße 6 und Wismarsche Straße 18
Der Satzungstext mit den Lageplänen (Anlagen 1 bis 3) und der Flurstücksliste (Anlage 4) sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile des Beschlusses / der Satzung.
2. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher, der von dieser Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke, zu beantragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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