13.11.2019 - 7 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.08.2019 den Beschluss zur Aufnahme eines Darlehens bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 198.000 Euro über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Zinsbindung von 20 Jahren, zum Zinssatz vom 15.08.2019 für 20 Jahre für 0,13 %, zur Finanzierung des Neubaus einer Garagenhalle gefasst. In der Beschlussbegründung wird dargelegt, dass der Zinssatz durch die KfW tagesaktuell bekannt gegeben wird.

Das Darlehen stand nun nach Abwicklung aller Formalitäten zur Auszahlung bereit. Die Zinskonditionen ändern sich täglich und liegen aktuell über der im Beschluss aufgeführten Zinshöhe (22.10.2019: 0,4%; 23.10.2019: 0,36%). Die KfW benötigte zur Auszahlung eine Entscheidung, ob das Darlehen durch die Gemeinde zum tagesaktuellen Zinssatz aufgenommen werden soll. Daher hat der Bürgermeister die Entscheidung getroffen, dass das Darlehen zu dem am Tag der Auszahlung auf der Internetseite der KfW veröffentlichten Zinssatz aufgenommen wird.

 

Die Eilbedürftigkeit ist in der Anlage begründet.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.10.2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=37929&selfaction=print