04.11.2019 - 14 Bestellung der Mitglieder eines Umlegungsaussch...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Folgende Vorschläge werden unterbreitet:

 

 CDU Fraktion:   Herr Grote

 grevesmühlen.jetzt:  Frau Münter

 SPD Fraktion:   Herr Uhle

 

Herr Bendiks beantragt geheime Wahl.

 

Die Wahl erfolgt an einem seitlich gestellten Tisch, außerhalb des während der Sitzung eingenommenen Platzes. Es können zwei Stimmen abgegeben werden. Die Stimmzettel werden durch die Stimmzählkommission verteilt, mittels Wahlurne eingesammelt und ausgewertet.

 

Es folgt die Bekanntgabe des Ergebnisses.

 

Es fallen    9 Stimmen auf Herrn Grote

    14 Stimmen auf Frau Münter

    und 15 Stimmen auf Herrn Uhle.

 

Zur Stellvertretung werden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

SPD Fraktion:   Herr Deininger (Stellvertreter für Herrn Uhle)

grevesmühlen.jetzt:  Herr Scharnweber (Stellvertreter für Frau Münter)

 

Die Abstimmung erfolgt zusammen für alle restlichen Mitglieder des Umlegungsausschusses.

 

Sachverhalt:

Das Umlegungsverfahren richtet sich nach des Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) §§ 45 ff. In § 46 (1) BauGB beginnt die Umlegung mit der Anordnung und der Einleitung des Umlegungsverfahrens. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Umlegungsverfahrens nach § 46 (2) BauGB ist in der Landesverordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsausschusslandesverordnung - UmlALVO M-V) geregelt.

Danach kann für die Durchführung einer Umlegung ein Umlegungsausschuss gebildet werden. Der Umlegungsausschuss ist für die Einleitung und die Durch­führung des Umlegungsverfahrens nach §§ 47-79 BauGB verantwortlich. Die Stadt Grevesmühlen ordnet die Umlegung durch einen gesonderten Beschluss nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BauGB an.

Gemäß der Umlegungsausschussverordnung besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden, zwei Fachmitgliedern und zwei weiteren Mitgliedern, die der Stadtvertretung angehören. Für sie sind Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung er gewählt wird. Die Arbeit aller Mitglieder und Stellvertreter ist ehrenamtlich.

Der Umlegungsausschuss wird gemäß § 1 Abs. 2 UmlALVO M-V für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Es ist notwendig nach erfolgter Kommunalwahl die Mitglieder des Umlegungsausschusses neu zu bestellen.

  

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt:

  1. Für die Durchführung von Umlegungen nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird ein Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss führt die Bezeichnung: „Stadt Grevesmühlen –Umlegungsausschuss-„
  2.       Als Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter werden einzeln  hiermit folgende Personen bestimmt und für die Dauer von 5 Jahren eingesetzt:

Einzeln werden als Umlegungsausschussmitglieder bestellt:

 

 

Ja -
Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltung

  1. Umlegungsausschussvorsitzender

Frau Dagmar Philipp
 

 

19

 

0

 

0

  1. als sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen

    Frau Elfriede Quedenbaum

 

19

 

0

 

0

  1. als sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen
    Herr Martin Schäfer
     

 

19

 

0

 

0

  1. als Stadtvertreter
    Frau Münter
     

 

Geheime  Wahl

 

Geheime   Wahl

 

Geheime Wahl

  1. als Stadtvertreter

    Herr Uhle

 

Geheime   Wahl

 

Geheime  Wahl

 

Geheime Wahl

 

 

2. Stellvertretende Umlegungsausschussmitglieder

 

Ja -
Stimmen

Nein-Stimmen

Stimm-Enthaltung

  1.        als stellv. Umlegungsausschussvorsitzender

Frau Kerstin Siwek -ÖbVI
 

 

19

 

0

 

0

  1.        als stellv. sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen
    Frau Claudia Frank
     

 

19

 

0

 

0

  1.        als stellv. sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen
    Herr Prof. Dr. Walter Schäfer
     

 

19

 

0

 

0

  1.        als stellv. Stadtvertreter
    Herr Deininger
     

 

19

 

0

 

0

  1.    als stellv. Stadtvertreter
    Herr Scharnweber

 

19

 

0

 

0