04.11.2019 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses“ beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.      

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015.    

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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