22.10.2019 - 10 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Das Areal des Plangeltungsbereichs ist bereits seit DDR-Zeiten von einer industriellen, handwerklichen und gewerblichen Nutzung geprägt. Nach und nach wurden zahlreiche Nutzungen eingestellt. Das im Plangebiet vorhanden Sägewerk hat bereits Anfang des Jahres 2016 den Betrieb eingestellt. Aktuell befinden sich im Plangebiet eine Tischlerei, ein Holzverarbeitungsbetrieb und eine Spielothek.

In Anbetracht der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken möchte die Stadt Grevesmühlen auf den aus der Nutzung gefallenen Flächen ein allgemeines Wohngebiet schaffen - unter Berücksichtigung von erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen. Die Erschließung des geplanten knapp 10 ha großen Wohngebietes soll über eine neue Anbindung von der Rehnaer Straße erfolgen.

Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie für die Sicherung gewerblicher und gemischter Bauflächen geschaffen werden.

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 19.05.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren. Das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des F-Planes wurde zum überwiegenden Teil gemeinsam mit dem Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 39 „Zum Sägewerk“ durchgeführt. Auf der Grundlage des Vorentwurfsbeschlusses vom 24.04.2017 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Zeitraum vom 23.05.2017 bis zum 23.06.2017 in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Parallel dazu wurden die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des F-Planes wurden geprüft und ausgewertet.

In der Stadtvertretersitzung am 29.10.2018 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des F-Planes gefasst. Daraufhin erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.11.2018 bis zum 19.12.2018. Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erneut mit dem Entwurf beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft und ausgewertet. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage in übersichtlicher Form dargestellt und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Die Abwägung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Abwägungsbeschluss).

Im Ergebnis der Abwägung kann von der Stadtvertretung der Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des F-Planes gefasst werden.

Danach ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg einzureichen.

 

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Beschluss:

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) und der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtvertretung mit dem aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnis geprüft. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen von Bürgern zu Planung abgegeben. Das Abwägungsergebnis wird in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage beschlossen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
  3. Die Stadtvertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Grevesmühlen.
  4. Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis NWM zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen ist und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden soll. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  8

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage