14.10.2019 - 5 Verwaltungsumlage 2018

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert, dass die errechnete Amtsumlage für 2018 eine Erstattung an das Amt in Höhe von 56.420,72 Euro ergeben hat. Sie geht auf einzelne  größere Positionen, welche zu der Erstattung führen ein und erläutert diese. Die Verwaltungsumlage wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und für korrekt befunden.

 

Der Finanzausschuss hat die Beschlussvorlage zur Verwaltungsumlage 2018 zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt:

Die entsprechend anliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2018 beträgt 1.216.679,28 Euro.

Bei der Berechnung der Verwaltungsumlage wurden alle umlagefähigen Kosten entsprechend der Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land (Beschluss VO/00AA/2011-011 vom 12.12.2011) zugrunde gelegt. Gegengerechnet wurden alle Erträge aus Verwaltungsgebühren, zweckgebundene Erstattungen oder solche Kosten, die anderen städtischen Aufgaben zuzuordnen sind.

Die nach Abzug aller vorgenannten Positionen verbleibenden Kosten wurden gemäß der im Beschluss Nr. 05-02/06 des Amtsausschusses vom 26.06.2006 und o.g. Anpassung festgelegten Schlüssel bzw. Prozentsätze für die einzelnen Kostengruppen (Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Sachkosten, Personalkosten und EDV) ermittelt. Dabei wurde jedes einzelne Produktsachkonto nochmals im Detail betrachtet.  

Die Verwaltungsumlage wurde im Haushalt 2018 mit 1.273.100 Euro geplant, die als Abschläge geleistet wurden. Somit ergibt sich eine Erstattung an das Amt in Höhe von 56.420,72 Euro.

Die Abrechnung wurde durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 25.09.2019 geprüft, die Berechnung für korrekt befunden und dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Das Prüfergebnis ist dem Finanzausschuss der Stadt zur Kenntnis zu geben.                

 

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Anlagen zur Vorlage