24.09.2019 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.  

 

Gemäß § 24 KV MV hat Herr Helms-Ferlemann weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.   

 

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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