10.09.2019 - 5 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.          

 

Reduzieren

Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung des folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016.    

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=37335&selfaction=print