02.09.2019 - 7 Aufsichtsrat der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 02.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtpräsidentin informiert, dass im Gesellschaftervertrag die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht begrenzt ist und schlägt vor, 4 Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Folgende Vorschläge werden unterbreitet:
SPD: Bürgermeister, Herr Schiffner
Die Linke: Frau Strübing
CDU/FDP: Herr Putzer
grevesmühlen.jetzt: Herr Bibow
Die Stadtpräsidentin fasst zusammen, dass nun 5 Vorschläge unterbreitet wurden und fragt nach, ob auch 5 Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden können.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gesellschaftervertrag keine Gesamtanzahl vorsieht.
Frau Münter erkundigt sich, ob der Bürgermeister kein geborenes Mitglied ist.
Hierzu merkt der Bürgermeister an, dass er nur bei der WOBAG geborenes Mitglied im Aufsichtsrat ist. Bei den Aufsichtsräten der Stadtwerke und der Gasversorgung ist er kein geborenes Mitglied.
Sachverhalt:
Gemäß § 71 der Kommunalverfassung M-V bestellt die Stadtvertretung die Vertreter der Gemeinde in die Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen.
Nach dem Gesellschaftervertrag entsenden die Gesellschafter die Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Anzahl ist im Gesellschaftervertrag nicht vorgegeben.
Bisher wurden 3 Mitglieder durch die Stadtvertretung bestellt.