27.08.2019 - 8 Vertretung der Gemeinde in der Mitgliederversam...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbands Wismar (ZvWis) ist der Bürgermeister der Gemeinde Gägelow (bzw. im Vertretungsfall seine Stellvertretung) geborenes Mitglied in dessen Mitgliederversammlung. Zusätzlich entsendet nach § 5 ZvWis in Verbindung mit der Anlage 2 zur Verbandssatzung die Gemeinde Gägelow zur Wahrnehmung ihrer Interessen weitere zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung, die durch die Gemeindevertretung zu bestimmen sind.

 

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Gägelow sind diese zusätzlichen Mitglieder aufgrund eines Versehens bei der Erstellung der Beschlussvorlage in den Zweckverband Grevesmühlen gewählt worden, dessen Satzung zusätzliche Mitglieder gar nicht vorsieht. Aus diesem Grund ist der dazu unter der Nr. VO/13GV/2019-501 gefasste Beschluss aufzuheben.

 

 

 

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Beschluss:  

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung Gägelow vom 04.07.2019 zur Beschlussnummer VO/13GV/2019-501 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:  12

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen:  0

 

  1. Zur Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Gägelow im Zweckverband Wismar entsendet die Gemeindevertretung

 

Herr Reinhard Siedenschnur und

Herr Jörg Hünemörder

 

als Mitglied und Vertreter in die Mitgliederversammlung des Zweckverbandes Wismar.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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