14.08.2019 - 7 Aufnahme eines KfW-Darlehens

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

In der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Roggenstorf wurden Kredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 324.800 Euro zur Finanzierung der Eigenanteile der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Investitionen festgesetzt. Die Kreditgenehmigung wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt der Einzelkreditaufnahme gemäß § 52 Abs. 4 KV M-V mit Genehmigung des Haushaltes 2018 am 19.12.2018 erteilt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung (also mindestens bis 31.12.2019).

 

Die Gemeinde hat den bereits 2018 geplanten Neubau einer Garagenhalle im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 197.546,49 Euro.

Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß Hauptsatzung bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes ab einer Höhe von 50.000 Euro.

 

Derzeit bietet die KfW den günstigsten Zinssatz an. Dieser wird tagesaktuell bekanntgegeben. Dem Beschluss angefügt ist eine Vergleichsrechnung mit dem jeweiligen Zinssatz per 01.08.2019 über eine 10- bzw. 20-jährige Laufzeit des Darlehens. Die Zinsen sind über 10 bzw. 20 Jahre fest geschrieben. Die KfW bietet zudem noch die Variante mit einer Laufzeit von 30 Jahren an (bei einer 10- oder 20 jährigen Zinsfestschreibung), dies würde aber zu einer extrem langjährigen Belastung des Haushaltes führen, die aufgrund der

aktuellen Liquidität nicht zu empfehlen ist. Bei einer Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit ist der Zinsbetrag fest kalkulierbar. Bei einer 10jährigen Zinsfestschreibung und 20jähriger Laufzeit des Darlehens ist nach 10 Jahren neu auszuschreiben. Sollte der neue Zinssatz dann über 1,3 % liegen, wird das Darlehen teurer als bei einer 20jährigen Zinsfestschreibung (siehe Beispielrechnung unterste Zeile). 

 

Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob sie das Darlehen innerhalb von 10 Jahren (mit 2 tilgungsfreien Jahren) tilgen will (niedrige Gesamtzinsen 594,10 Euro, jährlicher Tilgungsbetrag ab dem 3. Jahr 24.750 Euro) oder über einen Zeitraum von 20 Jahren (mit 3 tilgungsfreien Jahren). Der jährliche Tilgungsbetrag beträgt dann ab dem 4. Jahr 11.647,06 Euro. Die insgesamt zu zahlenden Zinsen bei einer Festschreibung von 20 Jahren betragen 8.197,93 Euro, bei einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren sind sie ab dem

11. Jahr nicht kalkulierbar. 

 

Durch die Kämmerin wurde die Einzelkreditgenehmigung bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beantragt. Der aktuelle Kassenbestand der Gemeinde per 31.07.2019 beträgt 201.255,01 Euro. Die Gemeinde ist bislang schuldenfrei.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines Darlehens bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 198.000 Euro über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Zinsbindung von 20 Jahren, zum Zinssatz vom 15.08.2019 für 20 Jahre für 0,13 %, zur Finanzierung des Neubaus einer Garagenhalle.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=37055&selfaction=print