05.08.2019 - 10 Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Grevesm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert den Sachverhalt, sie geht auf die Verzinsung der Guthaben bei den Banken ein, was auch das gesamte Geld der Gemeinden betrifft. Ebenso spricht sie den Wegfall der Einlagensicherung für Kommunen an.

 

Herr Schiffner spricht folgende Formulierungen an mit der Bitte um Änderung:

- § 2 Anlagenziele

klarer definieren, z. B. „Anlagen sollten gleichrangig behandelt werden mit Augenmerk auf Sicherheit“

- §4 in den Sätzen  1 und 3 sind nur US amerikanische Agenturen aufgelistet, dies sollte offener formuliert werden mit Bezug auf europäische Agenturen.

- In Absatz 4 sollte den die offenen Immobilienfonds der Verzug gegeben werden und geschlossene ausgeschlossen werden.

-unter  § 5 sollte eindeutig stehen welche Art der Einlagensicherung angestrebt wird.

 

Die Finanzausschussmitglieder diskutieren den Sachverhalt.

 

Frau Lenschow fasst zusammen:

§ 2 den Satz „Die Prioritäten ergeben sich aus dem o.g.“ streichen und den nächsten Satz ändern auf „eine hohen Priorität“ statt höhere Priorität

§ 4 die Auswahl ist nicht vollständig, Einschränkung auf deutsche Kreditinstitute prüfen

Abs. 4 geschlossene Immobilienfonds ausschließen

§ 6 hier ist die Wortwahl Verwaltungsgemeinschaft auf Amt Grevesmühlen-Land zu ändern

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Reform der freiwilligen Einlagensicherung sind Einlagen für Kommunen bei Geschäftsbanken seit dem 01.10.2017 nicht mehr gesichert. Das Einlagerisiko ist somit das Risiko, dass eine Bank nicht in der Lage ist, einem Kunden auf Abruf sein Kontoguthaben auszuzahlen, also zahlungsunfähig ist. Unter dem Begriff „Institutssicherung“ garantieren Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken weiterhin sämtliche Einlagen der Kunden vollumfänglich. Jedoch reagieren gerade diese Banken mit Einlagezinsen auf EZB-Zinsniveau bei einheitlich 0,4% (sogenanntes „Verwahrentgelt“). Die niedrigen Zinsen haben zudem dazu geführt, dass viele bewährte Anlageformen an Attraktivität verloren haben. Vor diesem Hintergrund wird ein strukturiertes Anlagenmanagement immer bedeutender.

Das Ministerium für Inneres und Europa M-V weist darauf hin, dass bei Geldanlagen auf eine ausreichende Sicherheit zu achten ist und sie einen angemessenen Ertrag erwirtschaften sollen. Zudem sind die Mittel so anzulegen, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. In diesem Spannungsfeld zwischen ausreichender Sicherheit und angemessenem Ertrag ist die Stadt Grevesmühlen bestrebt, das eingesetzte Kapital zumindest nominal  zu erhalten.

Geldanlagen sind grundsätzlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedürfen somit keiner Beschlüsse der politischen Gremien. Da die Verwaltungsgemeinschaft einen Teil ihrer liquiden Mittel voraussichtlich auch in den nächsten Jahren noch nicht benötigen wird, soll mit dieser Richtlinie geregelt werden, nach welchen Maßstäben die Verwaltung diese Mittel künftig anzulegen hat. Eine aussagekräftige Anlagerichtlinie bildet somit die Basis für erfolgreiche Kapitalanlagen, besonders mit Blick auf Anlagestruktur und Anlageklassen, das Spektrum der Anlageinstrumente sowie möglichen Restriktionen. Im Kern geht es darum, das Risiko über eine Diversifikation, also eine Mischung und Streuung der Anlagen hinsichtlich der Anlageklassen (z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Pfandbriefe, Staatsanleihen, Investmentfonds) und der Unterschiedlichkeit von Schuldnern (z.B. Sparkasse, Privatbanken)  zu minimieren. Es werden grundsätzliche Aussagen getroffen, welche Ziele mit dem Vermögensmanagement verfolgt werden sollen. Zudem werden in der Richtlinie Instrumente verankert, die zum Erreichen der Ziele führen können, sowie eine Beschreibung, wie diese Instrumente konkret anzuwenden sind. Außerdem sind Regelungen enthalten, wie ein Controlling und eine Berichterstattung an die politischen Gremien erfolgen soll.

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss mit den o.g. Änderungen:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt der vorgeschlagenen Anlagerichtlinie zu.

Inhalt dieser Richtlinie sind Festlegungen für die Verwaltung des Kapitalvermögens der Stadt Grevesmühlen als auch des Amtes Grevesmühlen-Land und der amtsangehörigen Gemeinden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage