04.07.2019 - 9 Wahl zusätzlicher Mitglieder in den Amtsausschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Do, 04.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- konstituierenden Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Evelin Bilsing
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Siedenschnur unterbreitet den Vorschlag die Stellvertretung des Bürgermeisters als weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu wählen.
Sachverhalt:
Gemäß § 132 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörenden Gemeinden (§ 132 Abs. 1, Satz 1, 2. Alternative KV M-V). Diese weiteren Mitglieder sind aus der Mitte der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. (§132 Abs. 3, Satz 1 KV M-V)