24.06.2019 - 11 Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 24.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Folgende Vorschläge für die Besetzung des Hauptausschusses werden unterbreitet:
für die Fraktion der CDU/FDP Thomas Krohn
Maik Faasch
Ralf Grote
für die Fraktion der SPD: Stefan Baetke
Sven Schiffner
für die Fraktion Die Linke: Volkmar Schulz
Roland Siegerth
für die Fraktion grevesmühlen.jetzt: Jörg Bibow
Die Kandidaten äußerten keine Einwände zur Aufstellung als Mitglied im Hauptausschuss.
Es wird offen abgestimmt.
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss ist gemäß § 32 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 35 (1) der Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen.
Verhältniswahl bedeutet die Verteilung der zu besetzenden Wahlstellen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
Laut der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Grevesmühlen errechnet sich die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach dem Modifizierten Höchstzahlverfahren.
Beschluss:
Nach der Kommunalverfassung M-V §35 (1) sowie der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen wird der Hauptausschuss durch den Bürgermeister und 8 weitere Mitglieder besetzt.
Die Stadtvertretung wählt folgende Mitglieder in den Hauptausschuss:
- Thomas Krohn
- Maik Faasch
- Ralf Grote
- Stefan Baetke
- Sven Schiffner
- Volkmar Schulz
- Roland Siegerth
- Jörg Bibow