23.05.2019 - 6 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2019 und die Finanzplanjahre 2020-2022. Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=36390&selfaction=print