06.05.2019 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 "Wohnge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 06.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 05.12.2011 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Zunächst wurde der Bebauungsplan Nr. 34. 1 für einen Teilbereich des Bebauungsplane Nr. 34 im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt und realisiert.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht seit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches am 13.05.2017. Zur Rechtsklarheit ist für das nunmehr zu führende Planverfahren nach § 13b BauGB ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Mit den Planunterlagen ist die Öffentlichkeit entsprechend den Vorgaben des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer Beteiligung nach § 4 abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 „Wohngebiet Mühlenblick – Erweiterung“ östlich des Rosenweges. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
2. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch den Getränkemarkt Marktkauf und den Getränkemarkt Schweim,
- im Osten durch den Landwirtschaftsbetrieb Grevesmühlen e.G,
- im Südosten: durch Kleingärten,
- im Süden: durch Kleingärten,
- im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Am Walkmühlengraben“ Nr. 5, Nr. 10, Nr. 15 und Nr. 17,
- im Westen: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Alte Gärtnerei“ Nr. 6, Nr. 8, Nr. 10 und Nr. 12.
3. Das Planungsziel besteht in der Arrondierung und Erweiterung des Wohnstandortes
Mühlenblick.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 13a Abs.
3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann
und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern
kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1 MB
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