06.05.2019 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 "Wohnge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 05.12.2011 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Zunächst wurde der Bebauungsplan Nr. 34. 1 für einen Teilbereich des Bebauungsplane Nr. 34 im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt und realisiert.

 

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht seit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches am 13.05.2017. Zur Rechtsklarheit ist für das nunmehr zu führende Planverfahren nach § 13b BauGB ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Angrenzung an den bebauten Siedlungsbereich der Stadt Grevesmühlen und stellt eine Arrondierung und Erweiterung des vorhandenen Wohnstandortes dar. Die Stadt Grevesmühlen wird die derzeit brach liegende Fläche einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuführen. Aufgrund des zeitlich zurückliegenden Rückbaus der landwirtschaftlichen Gebäude stellt sich die Fläche als Außenbereichsfläche in Angrenzung an die bebaute Ortslage dar. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ist durch die zeitlich befristete Regelung des § 13b BauGB gegeben.

 

Mit den Planunterlagen ist die Öffentlichkeit entsprechend den Vorgaben des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer Beteiligung nach § 4 abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

1.   Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 „Wohngebiet Mühlenblick – Erweiterung“ östlich des Rosenweges. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

2. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden: durch den Getränkemarkt Marktkauf und den Getränkemarkt Schweim,

-       im Osten durch den Landwirtschaftsbetrieb Grevesmühlen e.G,

-       im Südosten: durch Kleingärten,

-       im Süden:  durch Kleingärten,

-       im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Am Walkmühlengraben“ Nr. 5, Nr. 10, Nr. 15 und Nr. 17,

-       im Westen:  durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Alte Gärtnerei“ Nr. 6, Nr. 8, Nr. 10 und Nr. 12.

 

3. Das Planungsziel besteht in der Arrondierung und Erweiterung des Wohnstandortes

   Mühlenblick.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 13a Abs.

   3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen

    Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann

   und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern

   kann.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=36335&selfaction=print