08.04.2019 - 8 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Am 12. März 2019 hat der Hauptausschuss über den Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 beraten. Die in dieser Sitzung ausgesprochenen Empfehlungen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet. Diese betrafen die Verschiebung der Abbrucharbeiten der Garagen im AWG-Viertel in das Jahr 2021 und eines Teils der Mittel  für den Abbruch des ersteigerten Gebäudes in der Schweriner Landstraße.  Für die Reparatur der Abscheideranlage in der FFW soll nach Alternativen gesucht werden.  Weitere Änderungen betrafen eine Entkalkungsanlage in der Schule Am Wasserturm, die Kosten für die Homepage der Stadt, die Verschiebung der Planungskosten für den Umbau der Wismarschen Straße in 2021. Der Hauptausschuss hat sich zudem für eine Neuaufnahme von Investitionskrediten für rentierliche Maßnahmen ausgesprochen.

 

Zum Ergebnishaushalt:

Im Haushaltsjahr 2019 wird ein Jahresfehlbetrag vor Veränderung der Rücklagen von -1.091.000 Euro ausgewiesen. Der Kapitalrücklage werden gemäß § 18 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V teilweise die im Haushaltsjahr 2019 zuzuführenden investiven Zuweisungen (investive Schlüsselzuweisungen und investive Zuweisungen nach § 16 FAG für übergemeindliche Aufgaben) entnommen. Danach ergibt sich ein Jahresergebnis  von Null Euro.

Im Haushaltsjahr 2020 wird ein Jahresfehlbetrag vor Veränderung der Rücklagen von -1.536.600 Euro ausgewiesen. Der Kapitalrücklage werden gemäß § 18 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V die im Haushaltsjahr 2020 zuzuführenden investiven Zuweisungen (investive Schlüsselzuweisungen und investive Zuweisungen nach § 16 FAG für übergemeindliche Aufgaben) entnommen. Danach ergibt sich ein Jahresergebnis  von -466.400 Euro.

Auf Basis der vorläufigen Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 lassen sich folgende Aussagen treffen: Am Beginn des Haushaltsjahres 2019 wird voraussichtlich nach Vorlage aller Jahresabschlüsse ein positiver Ergebnisvortrag von rund 1,2 Mio. Euro vorhanden sein. Das voraussichtliche Jahresergebnis wird nach Entnahmen aus den Rücklagen Null sein. Damit wird der Vortrag aus den Vorjahren nicht zum Haushaltsausgleich benötigt.  Damit ist im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt gegeben.

Der Jahresfehlbetrag 2020 wird -466.400 Euro betragen. Der Vortrag aus Vorjahren ist ausreichend, den Fehlbetrag zu decken. Damit ist im Haushaltsjahr 2020 der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ebenfalls gegeben.

 

Zum Finanzhaushalt:

In den Haushaltsjahren 2019 und 2020 entsteht jahresbezogen zwar ein positiver  Saldo aus den ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen, der jedoch in beiden Jahren nicht ausreicht, die Finanzierung der planmäßigen Kredittilgung zu decken. Der Ausgleich kann durch die Inanspruchnahme der Vorträge aus Haushaltsvorjahren erfolgen.

 

Grundsätzliche Eckdaten:

Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 115.200 Euro. Während bei der Gewerbesteuer aufgrund der aktuellen Entwicklung der Erträge 200 T€ weniger als im Vorjahr geplant wurden, sind aus den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge von insgesamt rund 320 T€ zu erwarten.

Die Schlüsselzuweisungen 2019 (für den laufenden und investiven Bereich zusammen) sind gegenüber 2018 aufgrund der Steuereinbrüche im Jahr 2017  um mehr als 937 T€ gestiegen. Im Jahr 2020 werden diese sich um 518 T€ reduzieren, da sich die Steuereinnahmen 2018 wieder erholt haben.

Gegenüber dem Ansatz 2018 ist in den Personal- und Versorgungsaufwendungen und –auszahlungen eine Erhöhung um 359.000 Euro zu verzeichnen. Dies ist auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst und auf Änderungen im Stellenplan zurückzuführen. Gegenüber der Planung 2018 steigen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2019 um 264 T€.  Die wichtigsten nichtinvestiven Maßnahmen sind im Vorbericht aufgeführt. Die Kreisumlage sinkt trotz der durch den Kreistag beschlossenen Erhöhung des Umlagesatzes um 0,55 Punkte um 50.500 Euro auf 3.664.500 Euro, was in den Gewerbesteuereinbrüchen 2017 begründet ist. Unter der Annahme, dass sich der Umlagesatz im kommenden Jahr nicht verändert, wird sich der Umlagebetrag 2019 wegen der Erholung der Steuereinnahmen im Jahr 2018 um 97.400 Euro erhöhen.

Die wesentlichen Investitionen sind unter 3.3 des Vorberichts zusammengefasst. Den Investitionsauszahlungen 2019 in einer Gesamthöhe von 7.427.300 Euro (2020: 8.227.200 Euro) stehen Einzahlungen durch Grundstücksverkäufe, Beiträge und Fördermittel einschließlich investiver Schlüsselzuweisungen in einer Gesamthöhe von 4.740.600 Euro (2020: 4.305.900 Euro) gegenüber. Der Investitionssaldo beträgt 2019 -2.686.700 Euro und 2020 -3.900.900 Euro. Zur Gegenfinanzierung wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.440.000 Euro (2019) und 2.538.000 Euro (2020) eingeplant. Unter Berücksichtigung der Kreditneuaufnahmen wird die Stadt Grevesmühlen zum 31.12.2019 eine investive Verschuldung von 5.944.623 Euro und somit 571,05 Euro je Einwohner und zum 31.12.2020 eine investive Verschuldung von 7.830.523 Euro und somit 852,21 Euro je Einwohner ausweisen.

Sollten tatsächlich alle veranschlagten Investitionen umgesetzt werden, reichen 2019 die noch vorhandenen liquiden Mittel voraussichtlich nicht mehr aus, um den Finanzbedarf des Haushaltsjahres von 1.441.200 Euro zuzüglich der noch aus Vorjahren übertragenen Reste für Investitionen zu decken. Hierfür und zur Abdeckung von Liquiditätsengpässen ist in der Haushaltssatzung ein Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 1,5 Mio. Euro und in 2020 in Höhe von 1,7 Mio. Euro geplant. Dieser Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist nicht genehmigungspflichtig, da er 10 % der veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt. Das Jahr 2019 wird die Stadt Grevesmühlen mit einem leichten negativen Bestand von ca. 145.000 Euro abschließen. Ab 2020 ist der Ausgleich des Finanzhaushaltes nur noch mittels Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit möglich.

Große Hoffnungen setzt die Stadt Grevesmühlen in die grundlegende Neuordnung des Finanzausgleiches ab dem Jahr 2020. Sich hieraus ergebende Veränderungen sind in der vorliegenden Planung noch nicht berücksichtigt. Die angekündigten Verbesserungen sollten jedoch zu einer dauerhaften Sicherstellung des Haushaltsausgleiches und der Zahlungsfähigkeit der Stadt Grevesmühlen führen und die nun bereits über einen Zeitraum von 10 Jahren andauernde Phase der strikten Haushaltskonsolidierung beenden.

Herr Prahler ergänzt, dass 2019 höhere Zuweisungen und eine niedrigere Kreisumlage durch die Steuereinbrüche 2017 zu Buche schlagen, daher wird 2019 finanziell ein positives Jahr. Dennoch sollte bei den Investitionen Sorgfalt gewahrt werden. Zwar wurde hiermit ein genehmigungsfähiger Haushalt vorgelegt, angesichts der angekündigten Restriktionen aufgrund fehlender Jahresabschlüsse hofft er, dass seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde keine vorläufige Haushaltsführung angeordnet bzw. die Haushaltsgenehmigung versagt wird. Herr Prahler weist ebenso darauf hin, dass Kredite für refinanzierbare Maßnahmen und auch Ausbaubeiträge entsprechend der aktuell gültigen Rechtslage (und zum Nachweis des Konnexitätsanspruches gegenüber dem Land)  enthalten sind.

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat am 23.04.2018 beschlossen, für die Haushaltsjahre ab 2019 Doppelhaushalte aufzustellen.

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2019/2020aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.          

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2019/2020.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2019/2020 zuzustimmen.                     

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=35959&selfaction=print