07.03.2019 - 7 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 07.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und den anliegenden Entwurf einer Stellungnahme.
Frau Rogge weist darauf hin, dass diesbezüglich jeder Bürger eine Stellungnahme abgeben kann und erklärt die Wichtigkeit.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort ist im Rahmen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) aufgefordert, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes Westmecklenburg.
Die 1. Beteiligung fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichtes, einschließlich der Fachbeiträge zum Rotmilan und zum Denkmalschutz, erarbeitet.
Mit Beschluss der 59. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Westmecklenburg vom 05.11.2018 wurden die Entwürfe des Kapitels 6.5 Energie und des dazugehörigen des Umweltberichtes für die 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Die Entwurfsunterlagen liegen in dem Zeitraum vom 05.02.2019 bis zum 10.04.2019
für jedermann zur Einsichtnahme in den Amtsverwaltungen gemäß Bekanntmachung öffentlich aus.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist außerdem im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de einsehbar.
Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP beschrieben sind, betreffen. Dann kann dies die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.
Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Windenergie. Letzteres beinhaltet die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung ausführlich dargestellt sind (s. Anlage Abb.19).
Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen
Andernfalls dürften sie überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).
Dies stellt die 2. Beteiligungsrunde dar. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Stufen der Beteiligung. Änderungen können sich auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und deren rechtliche Beurteilung ergeben. Beschlüsse, die letztlich zur Rechtskraft des RREPs führen, werden von der Vollversammlung des Planungsverbands Westmecklenburg in öffentlicher Sitzung gefasst.
Für die Gemeinde Testorf-Steinfort ergibt sich unter Anwendung dieser Kriterien nach dem vorliegenden Entwurf folgendes:
Im Gemeindegebiet Testorf-Steinfort ist eine Standortfläche auf der Grundlage des Windeignungsgebietes Nr. 9 Harmshagen des RREP WM 2011 mit einer planerischen Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung in „blau“ in der Karte ausgewiesen (s. Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete).
Im Entwurf Kap. 6.5 Energie Abs. 10 heißt es dazu:
PS(10) Ausnahmsweise ist die Errichtung und Erneuerung von
Windenergieanlagen außerhalb der in der Gesamtkarte dargestellten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zulässig, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind bzw werden:
1. Die Windenergieanlagen sollen auf einer Standortfläche errichtet oder erneuert werden, die bereits mit den RREP WM 2011 als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen dargestellt war.
2. Die Standortfläche wird durch Bauleitplanung gesichert oder ist es bereits. Nur wenn keine entsprechende Bauleitplanung der Gemeinde vorliegt, dann muss die Gemeinde für den auf ihr Gemeindegebiet entfallenden räumlichen Anteil der Standortfläche innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungs-programms Westmecklenburg einen Flächennutzungsplan aufstellen oder ändern; es gilt das Datum der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes. (Z)
Diesbezüglich hat die Gemeinde bereits das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Vorentwurfsbeschluss vom 18.10.2018 auf den Weg gebracht. Die Gemeinde plant die Rücknahme des „Sondergebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen“ im Gemeindegebiet. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung findet dazu in dem Zeitraum vom 12.03.2019 bis zum 12.04.2019 statt.
In der näheren Umgebung der Gemeinde Testorf-Steinfort ist auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Rüting ein neues Windeignungsgebiet 46/18* Rüting mit einer Größe von 69 ha als Erweiterung des bereits vorhandenen Windeignungsgebietes Nr. 8 gemäß RREP WM 2011 ausgewiesen (s. Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete). Das Altgebiet Nr. 8 in Rüting ist mit einer planerischen Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung in „blau“ in der Karte ausgewiesen (s. vorangegangene Ausführungen). Das neue Eignungsgebiet 46/18* ist als „Eignungsgebiet für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ dargestellt.
Im Entwurf Kap. 6.5 Energie Abs. 9 heißt es dazu:
PS(9) Die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen ist in den Eignungsgebieten, die der bedingten Festlegung unterliegen, nur dann zulässig, wenn auf den Teilflächen im benachbarten Altgebiet, die sich innerhalb des 2,5 km-Mindestabstandes zum Eignungsgebiet für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung befinden, die bestehenden Windenergieanlagen vollständig abgebaut sind und ein Repowering bzw. die Errichtung neuer Anlagen ausgeschlossen ist. (Z)
Siehe dazu auch Erläuterung zu den Programmschwerpunkten (9) und (10) aus dem Entwurf des RREP WM Kap. 6.5 in der Anlage.
Für die Gemeinde Testorf-Steinfort bedeutet das, erst wenn alle Anlagen im Altgebiet Nr. 9 Harmshagen abgebaut sind, können in dem neuen Gebiet 46/18* neue Windenergieanlagen errichtet werden.
Der Entwurf des Umweltberichts zum Kap. 6.5 Energie beinhaltet u.a. eine Bestandsaufnahme bezüglich der Schutzgüter und der zu erwartenden Umweltauswirkungen im WEG 46/18* in den Tabellen 53 und 108. Des Weiteren wurden die Erhaltungsziele der EU-Vogelschutzgebiete (SPA) im Umweltbericht einer Prüfung unterzogen und die Ergebnisse dokumentiert.
Die Gemeinde hat im Rahmen des 1. Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie bereits eine Stellungnahme am 26.05.2016 abgegeben. In dieser Stellungnahme hat die Gemeinde bereits auf die Problematik der Altgebiete hingewiesen und vorhandene Horststandorte benannt.
Anzumerken ist, dass die Gemeinde aufgrund der Ausweisung im 2. Beteiligungsverfahren zur Umsetzung ihrer Ziele eine Änderung des Flächennutzungsplanes vornehmen muss, welche mit hohem Kostenaufwand verbunden ist.
Ein weiteres Windeignungsgebiet befindet sich auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Mühlen-Eichsen. Das Windeignungsgebiet 08/18 hat eine Größe von 48 ha. Der Abstand zur Ortslage Wüstenmark beträgt mehr als 1000 m (s. Anlage Übersichtskarte Windeignungsgebiete).
Ob die Gemeinde Testorf-Steinfort im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung des RREP zum Kap. 6.5 Energie eine Stellungnahme abgeben möchte, liegt im eigenen Ermessen der Gemeinde.
Die Gemeinde hat in Eigenregie einen Vorschlag für eine Stellungnahme zum 2. Beteiligungsverfahren Entwurf Kap. 6.5 erarbeitet, der in der Anlage beigefügt ist.
Die Gemeindevertretung möge darüber entscheiden.
Die Gemeindevertretung beschließt, eine Stellungnahme abzugeben und stimmt dem in der Anlage beigelegten Entwurf einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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63 kB
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