06.03.2019 - 8 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.  

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2019 und die Finanzplanjahre 2020-2022. Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.        

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage