18.02.2019 - 7 Berufung und Verpflichtung eines Nachrückers in...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Peter Neumann aus der Stadtvertretung Grevesmühlen rückt gemäß § 46 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) entsprechend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Grevesmühlen am 25.05.2014 Herr Gerrit Uhle nach, der auf dem Wahlvorschlag der Sozial Demokratischen Partei Deutschlands (SPD) gewählt worden war.

 

Der Stadtpräsident verpflichtet gemäß § 28 Abs. 2, Satz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Herrn Uhle per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

 

 

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