18.02.2019 - 12 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schulz merkt an, dass sich der Bauausschuss ausführlich mit der Thematik beschäftigt hat. Nach der Kritik der Bürger über den schlechten Zustand der Zuwegung, schlägt er vor, dass die Versagung des Einvernehmens auch auf die Erschließung gestützt werden kann.

 

Sachverhalt:

Die WIND- projekt Ingenieur- und Projektentwicklungs mbH plant auf den o. g. Flurstücken in den Gemarkungen Questin und Sievershagen die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 3 Windenergieanlagen (WEA), 2 WEA vom Typ NORDEX N-149/4500 mit einer Nabenhöhe von 164 m sowie 1 WEA vom Typ NORDEX N-133/4800 mit einer Nabenhöhe von 125 m. Für alle 3 Anlagen zusammen ist eine Leistung von 13,8 MW genannt. Die Maße für den Rotorduchmesser werden mit jeweils 133 m/149,1 m sowie die Gesamtbauhöhe mit 191,5 m/ 238,55 m angegeben.

 

Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird die Stadt Grevesmühlen nunmehr von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, um ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 11.12.2018 ersucht.

 

Die 3 Windenergieanlagen befinden sich im Windeignungsgebiet Questin (06/18)- Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels Energie der 58. Verbandsversammlung vom 22.08.2018. Das im Entwurf ausgewiesene Windeignungsgebiet umfaßt eine Fläche von ca. 78 ha (= 780.000 m²). Die Anlagenstandorte haben alle einen Abstand von mehr als 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung. Die WEA 04 ist mit einem Abstand von 805 m zur nächsten Wohnbebauung Sievershagen Ausbau ausgewiesen. Der Abstand der WEA untereinander kann dem beiliegenden Plan entnommen werden.

 

Nach einstimmiger Beschlußfassung im Hauptausschuss erging zur Fristwahrung ein Schreiben mit der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens an das StALU WM per 07.02.2019.

 

 

Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Grevesmühlen stützt sich auf folgende Punkte:

 

Schützenswerte Großvogelarten

Nach unseren Erkenntnissen gehen wir von einer signifikanten Population von schützenswerten Rotmilanen im direkten Umfeld der Anlagen aus. Des Weiteren wurde ein Horst des Seeadlers sowie Brutplätze von Kranichen in der näheren Umgebung gesichtet.

 

Das faunistische Gutachten gem. Anlage ist datiert auf den 10.08.2018 und weist auf Seite 17 sogar die Dokumentation von insgesamt 44 Vogelarten, darunter planungsrelevante Groß- und Greifvogelarten (Rohrweihe, Kranich und Rotmilan) aus. Das Vorkommen des Seeadlers allerdings ist nach Auffassung der Stadt Grevesmühlen nicht hinreichend dokumentiert bzw. fehlt vollständig.

 

Der Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energies des RREP Westmecklenburg, S. 353 und 377 prüft Vorkommen des Seeadlers ebenfalls nicht ab.

Eine Aktualisierung aufgrund der Sichtungen ist daher dringend notwendig, da es sonst zu erheblichen Beeinträchtigungen von geschützen Arten kommen kann (s. auch Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energies des RREP Westmecklenburg, S. 376/377).

 

Immissionschutzrechtliche Einordnung der Immissionsorte

Nach Auffassung der Stadt wird die korrekte immissionsschutzrechtliche Einordnung einiger Immissionsorte (IO) gem. beigefügten „Schall-Immissionsgutachten Windpark Questin“ bzgl. des zulässigen Immissionsrichtwert (IRW) angezweifelt. Dies gilt gleich für mehrere  IO (IO 7,8,12,14,15,17).

 

Lärmimmissionen/Lärmmessungen

Aktuelle Lärmmessungen lassen vermuten, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte (IRW)  bereits mit den derzeitigen Bestandsanlagen erreicht sind. Weitere Genehmigungen würden dazu führen, dass in Summe aller vorhandenen Anträge die Lärmimmissionen oberhalb der Richtwerte liegen.

 

Des Weiteren bittet die Stadt um Prüfung, warum sich die Anlagen der Windprojekt GmbH und die Anlagen der MBBF Windparkplanung GmbH nicht gegenseitig in den Schallprognosen berücksichten.

 

 

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Beschluss:  

Das gemeindliche Einvernehmen nach §§ 36, 35 Baugesetzbuch (BauGB) zum Antrag der WIND- pojekt Ingenieur- und Projektentwicklungs mbH (AZ: StALU WM-51-4636-5712.0.1.6. 2V-74026), auf Errichtung und Betrieb von insgesamt 3 Windenergieanlagen (2 WEA Typ NORDEX N-149/4500 und 1 WEA Typ Nordex N133/4800) auf den Flurstücken 47/3 und 60 der Flur 2, Gemarkung Questin sowie auf dem Flurstück 60, Flur 1, Gemarkung Sievershagen unter der Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage wird nicht erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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