10.12.2018 - 12 Beschluss der Entgeltordnung für die Nutzung ko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat im November 2017 einen Beschluss über den Erlass des Mietzinses für Vereine bei Nutzung städtischer Räume gefasst und die Verwaltung beauftragt, eine neue Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Räume zu entwickeln. Diese soll einerseits die Nutzungsentgelte für die Säle und Versammlungsräume der Stadt allgemeinverbindlich ausweisen und andererseits, den Rahmen für Entgeltermäßigungen und –befreiungen für Veranstaltungen im Interesse der Öffentlichkeit vorgeben.

Die Überlassung der Räume soll entsprechend § 1 Abs. 3 KAG M-V in privatrechtlicher Form erfolgen.

Die Entgeltordnung, insbesondere die rot markierten Regelungen, werden zur Diskussion gestellt.

Um die Mietsätze festlegen zu können, wurden anhand der tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre Mietsätze errechnet. Die Kalkulation ist der Vorlage beigefügt. Ausgewiesen sind die kostendeckenden Sätze sowie die Mindestkostensätze. Letztere enthalten nur die variablen Kosten ohne die Fixkosten für die Gebäude.

Letztlich werden  Mietsätze marktüblich festgelegt. Aus anliegender Übersicht sind die  Mieten bzw. Nutzungsentgelte der Amtsgemeinden zu ersehen.

Basierend auf der Kalkulation und in Abwägung der Mieten im Umland sind in Anlage 1 der Entgeltordnung Mietsätze zur Diskussion vorgeschlagen.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räume der Stadt Grevesmühlen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=34861&selfaction=print