10.12.2018 - 8 Beschluss zur Anpassung des FriedWald- Konzeptes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 10.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriela Brandstädter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Münter missfällt die werbemäßige Begrifflichkeit der Grabarten.
Sachverhalt:
Seit 2001 existiert das FriedWald-Konzept in Deutschland – seit 2015 wird diese alternative Bestattungsform auch in der Stadt Grevesmühlen angeboten. Die Nachfrage war hier von
Anfang an hoch. Umso wichtiger ist es, eine nachhaltige Nutzung der FriedWald –Fläche zu
gewährleisten, die es ermöglicht, dass auch in vielen Jahren noch Plätze für Interessierte
zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund soll das bestehende Konzept leicht modifiziert werden. Gleichzeitig
sollen Wünsche von Interessenten berücksichtigt werden, die im Laufe der Jahre immer
wieder geäußert wurden.
Die bisherige Unterscheidung in die Baumtypen „Familienbäume“ und „Gemeinschafts-
Bäume“soll geändert werden in die Grabarten „Der Baum im FriedWald“ und „Der Platz
im FriedWald“. Bei der Grabart „Der Baum im FriedWald“ werden ausschließlich Personen beigesetzt, die vom Vertragspartner oder durch ihn Berechtigte bestimmt wurden, dabei sind 2 Plätze im Kaufpreis inkludiert, weitere Plätze können bei Bedarf nachgekauft werden.
Bei der Grabart „ Der Platz im FriedWald“ kann nur eine einzelne Grabstätte an einem Baum erworben werden, für deren Nutzung dann die kommunale Ruhezeit gilt.
Entsprechend Bestattungsgesetz MV beträgt die Mindestruhezeit 20 Jahre.
Die starre Beschränkung auf 10 Plätze pro Baum soll ebenfalls aufgehoben werden. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach den natürlichen Gegebenheiten am Baum und kann mindestens bis zu 20 Plätze betragen. Damit wird ein nachhaltigeres Angebot auf der Gesamtfläche des FriedWaldes geschaffen und für mehr Flexibilität gesorgt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, die Benutzungsordnung für den Bestattungswald der Stadt Grevesmühlen wie folgt zu ändern:
§ 2 (2) – (4) werden durch folgende Regelungen ersetzt :
2. Es werden folgende Grabarten unterschieden
- Der Baum im FriedWald
- Der Platz im FriedWald
3. Die Nutzungsrechte an der Grabstätte für „Der Baum im FriedWald“ und „Der Platz im
FriedWald“ werden von den jeweiligen Vertragspartnern erworben. Die Vertragspartner
benennen die Personen, die an den Grabstellen zur Beisetzung berechtigt sind.
4. Bei der Grabart „Der Baum im FriedWald“ werden an dem FriedWald- Baum ausschließ-
lich Personen beigesetzt, die von den Vertragspartnern oder von durch die
Vertragspartner dazu Berechtigten bestimmt wurden, beispielsweise Familienan-
gehörige, Freunde oder Lebenspartner .
5.Bei der Grabart „ Der Platz im FriedWald“ bestimmen die Vertragspartner nur über die
Nutzung der jeweils erworbenen einzelnen Grabstätten an einem FriedWald-
Baum.
Weitere Grabstellen an diesem Baum können von anderen Personen erworben und
genutzt werden.
§ 7 Die Mindestruhefrist beträgt 20 Jahre.
§ 9 (1) wird durch folgende neue Regelung ersetzt:
1. Bestattungsbäume erhalten zum Auffinden des Baumes eine Registriernummer. Daneben ist noch die Anbringung maximal einer Namenstafel pro Bestattungsbaum erlaubt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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