20.11.2018 - 5 Beschluss über die Umbenennung eines Teils der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert zu diesem Tagesordnungspunkt über die Ergebnisse der Beratungen im Bauausschuss, sowie im gestrigen Umweltausschuss.

Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich für den Straßennamen „Zum Moorberg“ entschieden. Der Umweltausschuss hat während seiner gestrigen Sitzung einen weiteren Vorschlag zur Diskussion gestellt. Die Mitglieder des Umweltausschusses haben sich mehrheitlich für den Straßennamen „Zum Kalkflachmoor“ ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag mit Begründung wurde den Hauptausschussmitgliedern ausgereicht.

 

Herr Krohn befürwortet den Vorschlag des Umweltausschusses.

 

Auch Herr Schönfeldt spricht sich für den Vorschlag des Umweltausschusses aus.

 

Es folgt die Abstimmung zum Antrag des Umweltausschusses.

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:  7

Nein- Stimmen: 2

Enthaltungen:  0

 

Die Beschlussvorlage soll dahingehend geändert werden, dass die Stadtvertretung nur über den Straßennamen „Zum Kalkflachmoor“ abstimmen soll.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 1 und § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG – MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.

Der im beigefügten Lageplan dargestellte, bisherige Teil der „Dorfstraße“ im Ortsteil Neu Degtow von der B105 rechts abbiegend, Richtung Süden bis Tierarzt Romeyke soll im Zuge der Bebauung (B-Pl. Nr. 41 Neu Degtow West) einen neuen Straßennamen erhalten.

 

Im Vorfeld wurden hierzu wurden Vorschläge von Herrn Eckart Redersborg (Ortschronist) sowie von Herr Alexander Rehwaldt (Stadtarchivar)

 

Hiernach stehen folgende Vorschläge zur Diskussion:

 

Vorschlag 1:   „An der Stadtgrenze“

Vorschlag 2: „Am/Zum Moorberg“

 

 

Während für die Namensgebung bzw. für die Straßenumbenennung ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung notwendig ist, ist die Zuteilung von Hausnummern ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf keines Gemeindevertreterbeschlusses.

 

Zugleich ist im vorliegenden Fall eine Neusortierung der Hausnummern notwendig. Die Nummerierung der Häuser an der ehemaligen Dorfstraße sowie im neu entstehenden Wohngebiet erfolgt dabei in wechselseitiger Nummernfolge (links ungerade, rechts gerade).

 

Die Hausnummernzuteilung sowie die Straßenumbenennung erfolgt per Bescheid an die jeweiligen Eigentümer.

 

 

Zur Rechtsstellung der Betroffenen:

Den von der Straßenumbenennung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage. Das Gericht prüft jedoch lediglich einen Verstoß gegen das Willkürverbot, denn die Zuteilung eines Straßennamens bzw. einer Hausnummer begründet kein Recht: Die Wohnanschrift ist weder Bestandteil seines Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 I Grundgesetz) noch Bestandteil seines Grundeigentums (Artikel 14 Grundgesetz).  

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1)      Straßenumbenennung:

 

 Die „Dorfstraße“ im Ortsteil Neu Degtow

 

Gemarkung: Degtow

Flur: 1

Flurstück: 172

 

wird in den Straßennamen  „Zum Kalkflachmoor“ umbenannt.

 

Vorschläge:

An der Stadtgrenze

Am/ Zum Moorberg

 

 

2)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=34474&selfaction=print