19.11.2018 - 7 Beschluss über die Durchführung eines Bürgerent...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

In der Stadt Grevesmühlen hat eine Arbeitsgruppe aus Kommunalpolitikern, Gewerbetreibenden, Einzelhändlern, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung Ideen und Wünsche zusammengetragen, die auf eine Umgestaltung der Wismarschen Straße zielen. In der Folge hat sich der Bauausschuss in Abwägung aller Vorschläge letztlich für einen ersten Planungsentwurf ausgesprochen. Den entsprechenden Erläuterungsbericht mit Lageplan entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

Dem Erläuterungsbericht ist zudem zu entnehmen, dass die Planung auch Baumfällungen beinhaltet. Über deren Anzahl entscheidet die untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg. Ein entsprechender Antrag ist gestellt.

 

Bereits in dieser frühen Planungsphase hat sich herausgestellt, dass das Thema in der Stadt Grevesmühlen von den unterschiedlichen Interessengruppen sehr kontrovers diskutiert wird und sich Mehrheiten für oder gegen eine Umgestaltung der Wismarschen Straße im Bereich zwischen der Santower Straße und der Einmündung der August-Bebel-Straße am Marktplatz nicht abzeichnen.

 

Bei derart umstrittenen Themen kann die Stadtvertretung im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde die Angelegenheit gemäß § 20 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Grevesmühlen zur Entscheidung vorlegen. Der Beschuss über die Durchführung eines solchen Bürgerentscheids ist mit der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung zu fassen. Dabei ist nach § 16 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 und Abs. 3 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) auch über die konkrete Fragestellung und über einen Vorschlag zur Deckung der voraussichtlich zu erwartenden Kosten zu entscheiden.

 

Um das Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde herzustellen, wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung gemäß § 16 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 S. 3 KV-DVO vor Beginn des Sitzungsturnus der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg (URAB) mit der Frage zur Prüfung vorgelegt, ob das angestrebte Vertreterbegehren inhaltlich und hinsichtlich der formellen Voraussetzungen zulässig ist. Die von der URAB zu erwartende Stellungnahme soll dieser Beschlussvorlage nach § 16 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 S. 4 KV-DVO vor der abschließenden Beschlussfassung durch die Stadtvertretung hinzugefügt werden.  

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt:

1.

Am Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen - voraussichtlich am 26. Mai 2019 - einen Bürgerentscheid durchzuführen.

 

2.

Die einzubringende Frage wie folgt festzulegen: „Soll die Hauptgeschäftsstraße Wismarsche Straße, ausgehend von der Kreuzung zur Santower Straße bis zur Einmündung der August-Bebel-Straße am Marktplatz auf der in Fahrtrichtung rechten Seite für rund 490.000 EUR so umgebaut werden, dass zu Lasten der dort befindlichen Reihe von Parkplätzen ein breiterer Gehweg, Haltezonen für Lieferanten und Aufenthaltsbereiche für Fußgänger entstehen?“

 

3.

Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme von 490.250,25 EUR aus Haushaltsmitteln der Stadt Grevesmühlen zu decken.  

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage