29.10.2018 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, wann der Abarbeitungsstau beendet und die Kommunalaufsicht zufrieden ist.

 

Der Bürgermeister legt dar, dass das nächste Jahr noch dazu benötigt wird den Abarbeitungsstau der Vorjahre aufzuarbeiten. Zu beachten ist hierbei aber auch, wie viele zusätzliche Aufgaben noch zu erfüllen sind.

 

Herr Baetke spricht die Vereinfachung der Doppik an und erkundigt sich, ob es hierzu schon konkrete Infos gibt.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass Vereinfachungsregelungen diskutiert werden. Es wird aber vorwiegend kleinere Gemeinden treffen. Die Vereinfachungen werden im Berichtswesen zu erwarten sein, der Arbeitsaufwand wird sich jedoch nicht wesentlich ändern.

 

Herr Schönfeldt findet die Jahresabschlüsse des städtebaulichen Sondervermögens kompliziert, da die Unterlagen der Investitionen nicht zugänglich sind. Wenn noch bis 2020 an der Jahresabschlüssen gearbeitet wird, lohnt es sich noch Veränderungen herbeizuführen, um die Prüfarbeit zu vervollständigen.

 

 

 

 

Frau Lenschow erläutert, dass ausschließlich die Prüfung der Jahresabschlüsse des städtebaulichen Sondervermögens Probleme bereiten. Eine komplette Prüfung ist nicht möglich. Auch der Prüfvermerk ist dahingehend formuliert. Es kann nur das geprüft werden, was die Verwaltung als Jahresabschluss durch die Zuarbeit des Sanierungsträgers erstellt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass der Sanierungsträger nicht doppisch buchen muss, sondern nach einer Einnahme-Ausgabe-Rechnung bucht. Dadurch, dass der Sanierungsträger seinen Sitz woanders hat, sind somit auch die umfangreichen Unterlagen nicht zur Prüfung vor Ort. Für die Erstellung dieser Jahresabschlüsse wurde ein externer Berater hinzugezogen. Die Jahresabschlüsse werden außerdem noch vom Landkreis, sowie vom Landesförderinstitut geprüft.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebauliche Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk  zusammengefasst; welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 28.09.2018.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=33709&selfaction=print