29.10.2018 - 7 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Faasch teilt zu den Tagesordnungspunkten 7,8,9 und 10 mit, dass die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 und 2015 am 18.10.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wurden. Es gab keine nennenswerten Beanstandungen, somit kann die Stadtvertretung die hier vorliegenden Jahresabschlüsse beschließen und den Bürgermeister entlasten.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebauliche Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31.Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk  zusammengefasst; welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 04.09.2018.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage