16.10.2018 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schönfeldt spricht an, dass für die Prüfung die Investitionsunterlagen nicht gesichtet werden konnten, dadurch erschwert sich die Arbeit für den RPA. Vor Jahren wurde dieses Problem bereits angesprochen, wird es hier einmal eine Lösung geben?

 

Frau Lenschow erläutert hierzu, dass der Jahresabschluss erstellt worden ist, nach den Ergebnissen die der Sanierungsträger vorgelegt hat. Da diese Projekte durch mehrere Institutionen geprüft werden, kann man davon ausgehen, dass die Unterlagen in Ordnung sind.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebauliche Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31.Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk  zusammengefasst; welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.                  

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 04.09.2018.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage