08.10.2018 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Dankert informiert, dass der Beschluss vorbehaltlich der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu fassen ist, da die abschließende Sitzung erst am 18.10.2018 stattfindet. Sie erläutert kurz die abgeschlossenen Baumaßnahmen und die Objekte, welche an den Kernhaushalt übergeben bzw. verkauft wurden. Der Ergebnishaushalt ist Null. In Hinblick auf die Schließung des Städtebaulichen Sondervermögens voraussichtlich zum 31.12.2020 informiert Frau Dankert über die noch auszuführenden Baumaßnahmen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebauliche Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31.Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk  zusammengefasst; welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.                   

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 04.09.2018.  

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage