27.09.2018 - 5 Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Bildung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Machbarkeitsstudie wird durch Vertreter der Bietergemeinschaft DKC Kommunalberatung GmbH, Herr Bartuschek und der iwb Ingenieurgesellschaft mbH, Herr Dr. Schwarte und Herr Morgenstern, vorgestellt und erläutert.

 

Die Kosten für den Neubau eines Schulcampus und die Sanierung der vorhandenen Schulen (Reg.-Schule „Am Wasserturm“, GS „Am Ploggensee“ und GS „Fritz-Reuter“) belaufen sich zurzeit auf ca. 50 Millionen Euro. Die Förderschule, die zum Beginn der Studie mit zum Prüfungsumfang gehörte, wurde auf Grund der Gegebenheiten wie zu kleine Klassenräume, Brandschutzmängel, Sanitäre Anlage im Außenbereich usw., nicht mehr in die Studie mit eingebunden.

 

Frau Münter kann Vortrag nachvollziehen und wurde darin bestärkt, wie sie schon angenommen hat, dass die Förderschule nicht geeignet ist um in den Schulcampus mit eingebunden zu werden.  

 

Frau Olbrisch macht sich nach dieser Vorstellung Sorgen, wegen der Straßenführung, sollte der Schulcampus umgesetzt werden. Gibt es da schon Vorstellungen, so kann die Straße nicht beibehalten werden. Wenn wir über Schulcampus sprechen, muss die Straße an jetziger Stelle weg.

Es muss auch grundsätzlich an den Ankunfts- und Abfahrtsstellen der Busse was geändert werden. Die Verkehrssituation ist schon jetzt nicht mehr tragbar. Die Kinder benötigen eine sichere Bushaltestelle, auch über die Elternkurzzeitparkplätze muss nachgedacht werden.

Wie lange wäre die Gesamtdauer für dieses Projekt?

 

Herr Prahler erläutert am Lageplan die mögliche Straßenführung für einen Schulcampus.

Die Verwirklichung des ganzen Projektes ist ohne ein B-Plan-Verfahren nicht umsetzbar, dann muss eine Europaweite Ausschreibung für die Hochbauplanung erfolgen, insgesamt ca. 1,5 Jahre. Weiterhin ist die Baumaßnahme von ihren Kosten abhängig, die ohne Fördermittel nicht umsetzbar ist.

 

Herr Ralf Bendiks erkundigt sich, in beiden vorgesehenen Varianten ist das Gebäude 14 (Ersatzbau Reuterschule Hort) vorgesehen. Werden beide Baumaßnahmen zeitgleich umgesetzt oder gibt es eine Prioritätenliste oder bevorzugt man eine Variante für Hortplätze oder Inklusion?

 

Herr Prahler gibt zur Kenntnis, wann gebaut wird, ob gebaut wird, ist eine Entscheidung der Stadtvertreter und ob Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Baetke erkundigt sich, in der Stadtvertretung wurde doch mal ein Antrag gestellt, dass die Machbarkeitsstudie aber auch parallel der Standort Reuterschule (Hort) zeitnah angeschoben wird.

 

Herr Prahler bejaht dieses, es sollte aber das Ergebnis der Machbarkeitsstudie abgewartet werden, um den Kostenrahmen zu kennen. Jetzt muss neu diskutiert werden, ob das Projekt vorgezogen wird.

 

Herr Prahler fasst noch einmal zusammen, er hat sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und die Bestandsobjekte angesehen. Der Bestand weist einen Modernisierungsbedarf auf in den einzelnen Einrichtungen.

Bei der Diakonie sind Krippenkinder in einer Containeranlage untergebracht, in der Regionalen Schule herrschen Verhältnisse die definitiv nicht mehr angemessen sind, mit Klassenräumen die zu klein sind, sowie auch teilweise in der Ploggenseeschule.

Die Fritz-Reuter-Schule möchte den Weg beschreiten zur vollen Halbtagsschule und deshalb ist auch dort ein erhöhter Raumbedarf.

 

Durch das Themenfeld der Inklusion sind wir aufgefordert, das Raumprogramm einer Schule neu zu überdenken. Klassenräume benötigen hier Vorbereitungs- bzw. Rückzugsräume für besondere pädagogische Arbeit.

Das führt zu mehr Raumbedarf, somit zum Bedarf eines Neubaus, welcher durch die Machbarkeitsstudie dargelegt wurde.

Weiterhin gibt es nach wie vor die Diskussion um eine Aula und eine angemessene Essenausgabe.

Daraufhin müssen jetzt Resultate gefunden werden, wie weiter verfahren wird, aber auch Lösungen für die Finanzierung und Einsparmöglichkeiten. Eine Kreditaufnahme in Höhe von 50 Millionen Euro ist undenkbar.

 

Herr Prahler stellt die Frage, ob die Beschlussfassung aufgeschoben werden sollte oder sich die Ausschussmitglieder schon für eine Variante entschieden haben.

 

Die Ausschussmitglieder entscheiden sich einstimmig für die teurere Variante II und möchten somit eine EFRE-Förderung in Höhe von 75% beantragen.

 

Eine Beschlussfassung soll zur Stadtvertretersitzung am 01.10.2018 erarbeitet werden.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat als Mittelzentrum und Schulträger von zwei Grund- und einer Regionalschule besondere Herausforderungen zu meistern. Dies beinhaltet Entscheidungsfindungen zum bedarfsgerechten Ausbau und Erneuerung bestehender Einrichtungen. Die zukünftigen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus Fragestellungen der zu erwartenden Kinderzahlen, dem Inklusionsgedanken, der weiteren Differenzierung der Angebote sowie aus der erwünschten Vernetzung der einzelnen Einrichtungen.

 

Die Stadtvertretung hat am 15.05.2017 beschlossen, die Entscheidungsfindungen zur Schulentwicklung 2030 durch Dritte eingehender untersuchen zu lassen. Daraufhin wurde eine freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben der VOL(A) durchgeführt. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens hat der Hauptausschuss am 04.10.2017 beschlossen, die Bietergemeinschaft DKC Kommunalberatung GmbH / iwb Ingenieurgesellschaft mbH aus Düsseldorf mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Bildungsstandort Grevesmühlen 2030 zu beauftragen.

 

Inhalt der Machbarkeitsstudie war die Überprüfung und fachliche Beurteilung der beiden Vorzugsvarianten II und IIIb auf Grundlage der  Erfassung und Analyse des Bestandes sowie der zu erwartenden Bedarfe.  Die Machbarkeitsstudie wird auf der Sitzung durch Vertreter der Bietergemeinschaft DKC Kommunalberatung GmbH / iwb Ingenieurgesellschaft mbH vorgestellt und erläutert.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus politischen Vertretern, Eltern- und Lehrervertretern sowie Vertretern der Diakonie und der stadteigenen KiTa hatte sich vorab in 2016 intensiv mit bestehenden Mängeln, Bedarfen und Zielstellungen auseinander gesetzt sowie bereits Varianten erarbeitet und sich auf die beiden o.g. Vorzugsvarianten geeinigt.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie waren alle Schulträger (Stadt, Diakonie) sowie Vertreter der Lehrerschaften der jeweiligen Schulen eingebunden. Hauptaufgabe war hierbei, das Raumprogramm vor dem Hintergrund des erforderlichen inklusiven Anspruches sowie bezogen auf die gemeinschaftliche Arbeitsweise aller Schulformen heraus zu erarbeiten. Hierbei wurden die Beteiligten auch von Frau Uhle von der Universität Rostock als fachliche Beraterin unterstützt.

 

Im weiteren Vorgehen sollen  für die beschlossene Variante Finanzmittel aus dem Sonderprogramm für den Schulbau beantragt werden. Dazu ist bis zum 15.10.2018 ein Antrag im Rahmen der Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung einzureichen. Grundlage für den Antrag werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die entsprechende Variante sein.

 

Im Rahmen des Ausschusses am 27.09.18 führt das beauftragte Büro die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie eingehender aus. 

 

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Anlagen zur Vorlage

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