21.08.2018 - 8 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 21.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert, dass keine Maßnahmen aufgenommen wurden, die den Bürger noch mehr belasten. Folgende fünf neue Maßnahmen sind bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu berücksichtigen und werden erläutert:
- Umstellung des Briefverkehrs auf E-Post (Einsparung ca. 8.000 €)
- Erneuerung der Beleuchtung für die Büroarbeitsplätze im Rathaus (Einsparung ca. 5 -6 T€/Jahr)
- Umstellung auf papierlosen Sitzungsdienst im Amtsbereich (Voraussetzung Techn. Infrastruktur, Nutzung eigener Geräte mit Zahlung Aufwandsentschädigung)
- Übertragung der Trägerschaft für die Jugendsozialarbeit und die schulbezogene Jugendarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen an einen anerkannten Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (Einsparung Kosten)
- Neuorganisation der Durchführung von Kulturveranstaltungen in der Stadt Grevesmühlen (Stadtfest, City- u. Kulturnacht, Adventsmarkt wie immer, Änderung betrifft nur Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte usw.)
Herr Schönfeldt ist mit der Kürzung der Aufwendungen für Kulturelle Veranstaltungen nicht einverstanden. Er gibt zu bedenken, dass der Rückgang und der Qualitätsverlust der Veranstaltungen auf Grund der personellen Unterbesetzung der Bibo geschuldet seien. Jetzt würde doch wieder eine Fachkraft hierfür zur Verfügung stehen.
Frau Kausch weist darauf hin, dass die Besucherzahlen schon länger rückläufig bei diesen Veranstaltungen sind, das hat nichts mit der Qualität der Organisation und der Veranstaltungen zu tun. Die Bürger der Stadt und aus der Umgebung nehmen diese Angebote nicht ausreichend an.
Herr Prahler bittet Herrn Schönfeldt für die Stadtvertretersitzung einen Änderungsantrag zu Pkt. 5. einzubringen.
Sachverhalt:
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,4 kB
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