12.06.2018 - 5 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert zunächst die Eckdaten des Haushaltsplanes 2018. Der Haushalt ist in der Ergebnisrechnung trotz Entnahmen aus der Rücklage unausgeglichen, kann aber in der Finanzrechnung unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Investitionskredite wurden nicht berücksichtigt. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 ist in der Vorbereitung.

 

 

Herr Prahler ergänzt hierzu, dass die Haushaltsgenehmigung vom Landkreis wahrscheinlich nicht vor Oktober 2018 erfolgen wird.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2018 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.          

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2018.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2018 zuzustimmen.                    

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zu beschließen. 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage