09.05.2018 - 9 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Das StALU Westmecklenburg hat die Gemeinde Warnow mit Schreiben vom 20.04.2018 (PE: 24.04.2018) zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung  gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung von 2 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ NORDEX N 149 in der Gemarkung Santow (Ihr Az StALU WM-51b-4591-5712.0.1.6.2V-74026) zur Stellungnahme als Nachbargemeinde aufgefordert.
 

Geplant ist die Errichtung von folgenden 2 Windenergieanlagen:

-          WEA 1 Typ NORDEX N 149 mit 4,5 MW und einer Narbenhöhe von 125m auf dem Flurstück 40/2 der Flur 1 in der Gemarkung Santow

-          WEA 2 Typ NORDEX N 149 mit 4,5 MW und einer Narbenhöhe von 164m auf dem Flurstück 58/3 der Flur 1 in der Gemarkung Santow

Die Standorte sind aus den beigefügten Übersichtsplänen ersichtlich.

Ein Entwurf für die Stellungnahme der Gemeinde ist der Anlage beigefügt.

 

 

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Der Bürgermeister, Herr Kacprzyk verliest die Stellungnahme der Gemeinde zu diesem Vorhaben. Er erklärt, dass die Chancen der Gemeinde Warnow, dass ihre Bedenken berücksichtigt werden, sehr gering sind.

Die Gemeindevertretung bringt ihren Unmut über die unverständliche Handlungsweise des Landes zum Ausdruck. Es werden willkürlich geltende Gesetze abgeändert.

Es kann nicht sein, dass plötzlich der Naturschutz außer Acht gelassen wird und Windräder aufgestellt werden.

 

Die Gemeinde bedauert es sehr, dass sie keine Handhabe hat und alle Entscheidungen des Landes M-V akzeptieren muss.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zu der gefassten Stellungnahme und spricht sich gegen die Aufstellung von Windrädern an den benannten Plätzen aus.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage