23.04.2018 - 8 Antrag der CDU- und SPD-Fraktion zur Überarbeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Außer redaktionellen Änderungen nach ca. 16-jährigem Bestehen der alten Satzung, sollten die Grundstücke, die durch mehrere Straßen, Wege oder Plätze erschlossen sind, gerechter und ausgeglichener als auch unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Baumaßnahme bewertet werden. Anstelle der bisherigen Festlegung in § 5 Abs. 6 sollten die Ausbaubeiträge für Grundstücke (z.B. voller Betrag bei einer Erschließungsstraße, je ein halber Betrag bei zwei, je ein drittel Betrag bei drei und je ein viertel Betrag bei vier Erschließungsstraßen) anteilig erhoben werden.

 

Der neue Satzungsentwurf wird vom Bürgermeister zunächst den Ausschüssen zur Beratung vorgelegt. 

 

Begründung: Verbesserung der Gesamtsituation. Anregungen von Bürgerinnen/Bürgern für eine gerechte Beitragsbemessung.

 

 

Herr Krohn erläutert den vorliegenden Antrag.

 

Herr Schönfeldt stimmt diesem Antrag zu und plädiert dafür, eine gerechtere Satzung zu Gunsten der Bürger zu erarbeiten.

 

Herr Reppenhagen macht darauf aufmerksam, dass sich bei der Satzung an Mustersatzungen der Kommunalabgabenordnung gehalten wurde. In fast allen Bundesländern wird sich an die 2/3 Regelung gehalten. Er sieht in einem Eckgrundstück auch eine Aufwertung des Grundstücks. Herr Reppenhagen sieht es persönlich nicht so, dass Grevesmühlen eine Sonderregelung schaffen sollte, und sieht somit keinen Bedarf, die Satzung zu ändern.

 

Frau Münter erkundigt sich, ob es in der Vergangenheit schon Fälle gab, wo diese Satzung angegriffen wurde?

 

Herr Prahler bestätigt, dass die Satzung mehrfach angegriffen wurde, hierzu auch Gerichtsprozesse gelaufen sind. Ob es sich hierbei auch um Eckgrundstücke gehandelt hat, kann er nicht bestätigen. Das Gericht hat sich in diesen Fällen auch an die Mustersatzungen des Städte- und Gemeindetages gehalten.

 

Herr Grote macht den Vorschlag, dass die Ausschüsse sich intensiv mit dieser Problematik befassen und einen Weg finden, um allen gerecht zu werden.

 

Herr Baetke teilt die Auffassung von Herrn Reppenhagen aber auch die von Herrn Schönfeldt. Für die Fraktionen ist es wichtig, dass dieser Antrag geprüft wird, da es auch ein Wille aus der Bevölkerung war.

 

Frau Münter sieht keinen Bedarf, die Rechtslage ist im gesamten Bundesgebiet geregelt.

 

 

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Beschluss:  

 

Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion beauftragen den Bürgermeister, die Überarbeitung der Straßenbaubeitragssatzung als Satzungsentwurf mit neuem Gesamtsatzungstext vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

3

Enthaltungen:

4


 

 

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Anlagen zur Vorlage