26.04.2018 - 7 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.       

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2018 und die Finanzplanjahre 2019-2021. Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Forderung der Gemeindevertreter: Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss mit der Maßgabe, dass zukünftige Haushaltspläne für alle verständlich lesbar und mit nachvollziehbaren Zahlen vorzulegen sind.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=31733&selfaction=print