06.11.2017 - 12 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.     

 

 

Herr Schiffner informiert, dass die Beschlussvorlage im Finanzausschuss behandelt und ausführlich diskutiert wurde.

 

Frau Lenschow führt hierzu aus, dass der Nachtragshaushalt die erhebliche Gewerbesteuerrückzahlung beinhaltet, es wurden auch diverse Investitionen gestrichen, die auch schon über den Beschluss zur Haushaltssperre berücksichtigt waren. Außerdem wurden im Nachtragshaushalt Änderungen eingearbeitet, die aus der Empfehlung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde kamen.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2017.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage