18.10.2017 - 6 Beschluss über die Selbsteinschätzung zur Zukun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Am 14. Juni 2016 trat das Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ – Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) in Kraft, welches die Gemeinden Mecklenburg-Vorpommers zur Selbsteinschätzung hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit verpflichtet. In der Broschüre zum Gemeinde-Leitbildgesetz (S 7) wird dazu folgendes ausgeführt: „Durch § 2 Absatz 1 GLeitbildG werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbilds, vorzunehmen. Am Ende des Prozesses steht ein Beschluss der Gemeindevertretung“, welchem gegebenenfalls ein Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit Nachbargemeinden hinzugefügt werden kann. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Feststellung der fehlenden Zukunftsfähigkeit wegen des im GLeitbildG festgelegten Freiwilligkeitsprinzips keine unmittelbaren Auswirkungen entfaltet. Mögliche mittelbare Auswirkungen werden im GLeitbildG nicht benannt.

 

Um vergleichbare Ergebnisse aus allen Gemeinden zu erzielen, wurde in einem Workshop des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern eine „Handreichung Selbsteinschätzung“ erarbeitet, welche einen Kriterienkatalog enthält, anhand dessen sich die Gemeinden Punkte vergeben sollen. In vier Kategorien können jeweils 25 Punkte und somit insgesamt 100 Punkte erzielt werden. Ab einer Gesamtpunktzahl von 51 Punkten gilt eine Gemeinde grundsätzlich als zukunftsfähig, sollte sich aber, insbesondere mit Blick auf eventuell ermittelte Schwachstellen, auch bei geringer Abweichung nach oben, verstärkt mit der Frage der eigenen Zukunftsfähigkeit befassen.

 

Zur Selbsteinschätzung gehört daneben aber auch eine textliche Erläuterung/Ergänzung der über den Kriterienkatalog ermittelten Punktwerte. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage zu 5.

 

Zur Selbsteinschätzung sind die Gemeinden nach dem GLeitbildG verpflichtet. Dort ist zudem in § 2 Absatz 1, Satz 3 geregelt, dass die Selbsteinschätzung eine wichtige Angelegenheit im Sinne von § 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist. Die Zuständigkeit für die Befassung liegt damit bei der Gemeindevertretung.

 

Fusionsbestrebungen, die entweder bereits angelaufen sind oder aus den Selbsteinschätzungen resultieren, sollten nach der Intention des Gesetzgebers zur Kommunalwahl im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Die Selbsteinschätzungen werden daher bis spätestens 31. Oktober 2017 im Ministerium für Inneres und Europa erwartet. 

 

 

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Beschluss:  

  1. Die Gemeindevertretung legt auf Basis des in der „Handreichung Selbsteinschätzung“ enthaltenen Kriterienkatalogs für die Gemeinde Warnow eine Gesamtzahl von 60 Punkten fest.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage zu 5. enthaltene Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Warnow.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, auf die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge mit benachbarten Gemeinden zu verzichten.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, Gesamtpunktzahl und Selbsteinschätzung bei der Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Weiterleitung an das Ministerium für Inneres und Europa einzureichen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=30100&selfaction=print