19.02.2008 - 9 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Im Jahr 2009 steht wieder die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen an. Grundlage hierfür bildet das Gerichtsverfassungsgesetz vierter Titel Schöffengerichte. Hiernach stellt die Gemeinde nach § 36 Abs. 1 eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Die Vorschläge für die Liste sollen von einer 2/3 Mehrheit der Gemeindevertretung gewählt werden.

Die Wahl führt die ständige Wahlkommission der Gemeindevertretung durch.

Amtsperiode: 01.01.2009 bis 31.12.2013

 

Anlage 1 enthält die Vorschläge der Bürger, die sich bereiterklärt haben, für das Amt des Schöffen zu kandidieren.

 

Anlage 2 enthält einen Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz über die Schöffengerichte. Falls über die Vorschlagsliste nicht im Block abgestimmt wird, muss die ständige Wahlkommission die Wahl der Vorschläge durchführen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Kandidaten nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Gägelow zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen gesetzt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=300&selfaction=print