11.09.2017 - 16 Beschluss über die Selbsteinschätzung zur Zukun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Am 14. Juni 2016 trat das Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ – Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) in Kraft, welches die Gemeinden Mecklenburg-Vorpommers zur Selbsteinschätzung hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit verpflichtet. In der Broschüre zum Gemeinde-Leitbildgesetz (S 12) wird dazu folgendes ausgeführt: „Durch § 2 Absatz 1 GLeitbildG werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbilds, vorzunehmen. Am Ende des Prozesses steht ein Beschluss der Gemeindevertretung“, welchem gegebenenfalls ein Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit Nachbargemeinden hinzugefügt werden kann. Diese Verpflichtung gilt über § 3  Absatz 1 GLeitbildG auch für amtsfreie Gemeinden – somit auch für die Stadt Grevesmühlen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Feststellung der fehlenden Zukunftsfähigkeit wegen des im GLeitbildG festgelegten Freiwilligkeitsprinzips keine unmittelbaren Auswirkungen entfaltet. Mögliche mittelbare Auswirkungen werden im GLeitbildG nicht benannt.

 

Um vergleichbare Ergebnisse aus allen Gemeinden zu erzielen, wurde in einem Workshop des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern eine verbindliche „Handreichung Selbsteinschätzung“ erarbeitet, welche einen Kriterienkatalog enthält, anhand dessen sich die Gemeinden Punkte vergeben sollen. In vier Kategorien können jeweils 25 Punkte und somit insgesamt 100 Punkte erzielt werden. Ab einer Gesamtpunktzahl von 51 Punkten gilt eine Gemeinde grundsätzlich als zukunftsfähig, sollte sich aber, insbesondere mit Blick auf eventuell ermittelte Schwachstellen, auch bei geringer Abweichung nach oben, verstärkt mit der Frage der eigenen Zukunftsfähigkeit befassen.

 

Zur Selbsteinschätzung gehört daneben aber auch eine textliche Erläuterung/Ergänzung des über den Kriterienkatalog ermittelten Punktwerts. Dies dient der Transparenz der Punktevergabe.

 

Amtsfreie Gemeinden haben darüber hinaus über ein fünftes Kriterium zu befinden – die „administrative Leistungsfähigkeit“. Dazu erfolgt keine Punktevergabe. Hier befindet die Stadtvertretung über die Darstellung des Leiters der Verwaltung, welche im Entwurf der Anlage zur Nr. 5 zu entnehmen ist. Der Textteil der Selbsteinschätzung kann erst nach der Beratung im Hauptausschuss erstellt werden. Dabei wird der Entwurf der Erläuterungen zu Kriterium V in den Textteil eingearbeitet, so dass insgesamt über die Selbsteinschätzung abgestimmt werden kann.

 

Fusionsbestrebungen, die entweder bereits angelaufen sind oder aus den Selbsteinschätzungen resultieren, sollten nach der Intention des Gesetzgebers zur Kommunalwahl im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Die Selbsteinschätzungen werden daher nach Prüfung durch die Koordinatoren beim Landkreis Nordwestmecklenburg bis spätestens 31. Oktober 2017 im Ministerium für Inneres und Europa erwartet.

 

 

 

 

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Beschluss:  

 

  1. Die Stadtvertretung legt auf Basis des in der „Handreichung Selbsteinschätzung“ enthaltenen Kriterienkatalogs für die Stadt Grevesmühlen eine Gesamtzahl von 74 Punkten fest.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage zu 5. enthaltene Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit der Stadt Grevesmühlen.

 

  1. Basierend auf der vorgenommenen Selbsteinschätzung beschließt die Stadtvertretung:

 

Auf Verhandlungen mit benachbarten Gemeinden über Gebietsänderungsverträge zu verzichten

 

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, Gesamtpunktzahl und verbale Selbsteinschätzung nach der Beschlussfassung bei der Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Weiterleitung an das Ministerium für Inneres und Europa einzureichen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

14

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

5


 

 

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Anlagen zur Vorlage