27.05.2009 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Warnow hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden beteiligt. Die Stellungnahmen liegen vor. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Erschließungsvertrag vorbereitet und für die Unterzeichnung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Erst nach Vorlage des Erschließungsvertrages wird der Satzungsbeschluss gefasst.

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Anregungen.

2.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow hat den Nachweis geführt, dass die Satzung umweltverträglich ist.

  1. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof sind – in der Begründung berücksichtigt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  3. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Warnow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.    Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow

„Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof wird von der Gemeindevertretung wie oben

dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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