21.08.2017 - 6 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow teilt den Anwesenden mit, dass dieser Bericht das 1. Mal auf der Tagesordnung ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass unterjährig Informationen zum Stand des Haushaltsvollzuges zu erstellen sind.

Der Bürgermeister hat eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, um die erheblichen Rückzahlungen aus der Gewerbesteuer ausgleichen zu können. Finanziert werden die Rückzahlungen durch nicht umgesetzte Investitionen, die Liquidität ist gewährleistet.

Frau Lenschow erläutert auf Nachfrage von Frau Scholz wie es zu solchen großen Nachzahlungen kommen kann.

 

Sachverhalt:

 

Nach § 20 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Finanzausschussmitglieder nehmen den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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